Rente aus der Türkei und EM Rente

von
Hufi

Hallo

Beziehe seit kurzem eine kleine Rente aus der Türkei.
Bin seit Jahren krank konnte nicht arbeiten. Nur wusste ich bis jetzt nicht wie und wo ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann.
Meine frage habe ich trotz meine kleine rente anspruch auf EM Rente würde sie mir genehmigt werden wenn ich die Voraussetzungen erfülle?
Oder muss ich vorher meine türkische Rente stoppen lassen um die EM Rente zu bekommen.
Leider konnte ich nirgends was finden wo ich darüber lesen könnte.

von
Ivan

Leicht zu finden:
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.
Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich:
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit).
Für die Wartezeit zählen mit:
Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum vom Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege sowie freiwillige Beitragszeiten,
Ersatzzeiten: zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR,
Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung: Minijob,
Zeiten aus einem Rentensplitting.

Experten-Antwort

Guten Tag,

grundsätzlich müssen für die Inanspruchnahme einer Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein. Für die Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beispielsweise, müssen neben der erforderlichen Mindestversicherungszeit auch die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen sowie die persönlichen (hier die medizinischen) Voraussetzungen erfüllt sein. Sollten die einzelnen Voraussetzungen erfüllt sein, könnte für Sie ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bestehen.
Aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei gilt dem Grunde nach die Antragsgleichstellung. Stellen Sie also einen Rentenantrag beim türkischen Versicherungsträger, soll von dort aus auch eine Antragstellung beim deutschen Versicherungsträger eingeleitet werden. Hierfür muss dem ausländischen Träger allerdings bekannt sein, dass Versicherungszeiten in Deutschland zurückgelegt worden sind und er muss von dem Abkommen erfasst werden.
Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben ist eine genauere Betrachtung Ihrer persönlichen Situation leider nicht möglich. Unter dem unten stehenden Link finden Sie weitere Informationen zu dem deutsch-türkischen Abkommen in unserer Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in der Türkei“. Hier erfahren Sie welche Einschränkungen sich beispielsweise bei einem Wohnsitz in der Türkei ergeben. In dem Kapitel „Der Rentenantrag und Ihre Ansprechpartner“ erfahren Sie auch, welcher deutsche Versicherungsträger für Sie zuständig ist.

Freundliche Grüße

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=22

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