Hallo Experten,
eine Rente aus der GUV wird ja beim Renteneintritt (GRV) später angerechnet (Ruhensberechnung).
Lässt man sich die Rente aus der GUV Kapitalisieren (hier 20% MDE) wird beim späteren errechnen der Altersrente dann so verfahren, als ob die Rente aus der GUV weiterbezogen worden wäre. Soweit klar.
Meine Frage ist nun, ob zu dieser Berechnung der Betrag der GUV-Rente ab dem Tag der Auszahlung (Kapitalisierung der GUV-Rente) "eingefroren" wird, also zur Berechnung der Betrag der GUV-Rente die man bis zu der Kapitalisierung bezogen hat verwendet wird oder ob dann dieser Betrag plus eventueller Rentenanpassungen verwendet wird (die man natürlich real dann nie erhalten hat)..?
Ich hoffe ich habe einigermaßen verständlich formuliert.
Danke im Voraus!