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Rente aus Russland

von Heinz07.04.2009 | 17:16
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin,Moin, meine Frau hat 25 Jahre voll in Russland gearbeitet,hat die deutsche Staatsbürgerschaft,und wird im August 55 Jahre alt.Was muss sie tun,um ihre russische Rente zu bekommen.E-Mail und Telefon zwecklos bei Konsulat und Botschaft.Habe gehört es ist ein Abkommen mit Russland in gange. Vielen Dank im voraus,

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Personen, die in Russland gearbeitet haben bzw. ihre Hinterbliebenen können auch bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Rentenansprüche aus Russland (vom Rentenfonds der Russischen Föderation) erworben haben. Rentenleistungen stehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Zeitpunkt der Ausreise allen Personen zu, die bis zum Verlassen der Russischen Föderation bereits eine Rente bezogen haben. Darüber hinaus können auch Personen, die bis zum Verlassen der Russischen Föderation noch keine Rente bezogen haben, auf Antrag eine Rente erhalten, sofern sie noch russische Staatsangehörige sind und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen nach russischem Recht erfüllen.

Die Rentenleistungen müssen schriftlich bei der zuständigen Stelle des Rentenfonds der Russischen Föderation in Russland beantragt werden. Ist diese nicht bekannt, können die Anträge auch bei der Zentrale (ul. Schabolowka 4, 119991 Moskau) gestellt werden. Zur Prüfung und Feststellung des Anspruchs ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Dem Bezug der ausländischen Rente steht es nicht entgegen, wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind und die in den Herkunftsländern zurückgelegten Zeiten auch nach dem Fremdrentengesetz (FRG) in ihrer deutschen Rente angerechnet werden. Allerdings sieht das FRG zur Vermeidung von Doppelleistungen vor, dass ausländische Renten auf die deutsche Rente angerechnet werden, soweit sie auf denselben Zeiten beruhen. Wenn Sie eine deutsche Rente nach dem FRG beziehen, wird sich diese beim Erhalt der ausländischen Rente daher entsprechend verringern. Sie sind daher verpflichtet, uns mitzuteilen, ob Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben und wie darüber entschieden wurde bzw. wird.

Hinweis:

Ein Sozialversicherungsabkommen mit Russland ist in Bearbeitung. Der Zeitpunkt der Ratifizierung bzw. des Inkrafttretens des Abkommens ist noch nicht abzusehen.

7 Antworten

Russeam 07.04.2009 | 17:34
Mein liebes Briederchen. Wenn überhaubt dann gibt es Kartoffelschnaps. Harte Veluta gibt es nicht !
Du meine Güteam 07.04.2009 | 17:51
Sie befinden sich in einem Forum der DEUTSCHEN Rentenversicherung. Fragen Sie die RUSSISCHE Rentenversicherung.
KSCam 07.04.2009 | 20:03
Ein Abkommen mit Russland ist tatsächlich noch nicht in Kraft. Wenn es per mail oder per Telefon nicht klappt, versuchen Sie es meinetwegen mit einem Brief oder sprechen direkt bei der russischen RV vor. Da kann Ihnen keiner in D helfen - und wenn die Russen nicht wollen, haben Sie halt Pech gehabt....
Wolfgangam 07.04.2009 | 21:33
Hallo Heinz, Russland zahlt dort erworbene Rentenansprüche ins Ausland (nach Deutschland), wenn Ihre Frau aktuell noch die russische Staatsangehörigkeit hätte (auch neben der deutschen) und in Russland jetzt schon rentenberechtigt, oder bei Ausreise schon Bezieherin einer russischen Rente gewesen wäre. Sie wird vermutlich als 'nur' Spätaussiedlerin nach § 7 BVFG als Angehörige eines Spätaussiedlers eingereist sein (oder auch nur § 8) - so mit die russischen Arbeitszeiten nicht übers FRG (Fremdrentengesetz) anerkannt werden können. In diesem Falle hilft nur beten, dass es irgendwann einmal ein D-RU SV-Abkommen gibt, damit sie ihre dort erworbenen Rentenansprüche hierher gezahlt bekommt. Reine Ausbildungszeiten ab 17 werden hier auch anerkannt - Attestat/Diplom auch ohne Übersetzung genügen der deutschen Rentenversicherung zur Anerkennung - nur sind diese schulischen Ausbildung, außer Fachschulausbildung, ziemlich wertlos. 'Trudowaja Knischka' / das Arbeitsbuch hat sie mitgebracht? Ansonsten sollte sie schon mal rein vorsorglich sich Arbeitsbescheinigungen von den früheren Arbeitgebern für den Tag X beschaffen. Zurzeit ist da wohl leider nichts zu machen, die russischen Rentenansprüche nach D herzuleiten. Gruß w.
Ahaam 08.04.2009 | 08:38
Falsch: beten wir, dass es kein SV-Abkommen mit der Russ.Föd. geben mag - wissen Sie eigentlich, was diese Versicherungsbiographien für Arbeit machen?!
Wolfgangam 08.04.2009 | 11:47
Dobroi Djen, > - wissen Sie eigentlich, was diese Versicherungsbiographien für Arbeit machen?! ...joah, in guten Zeiten war jeder 2. Antrag 'etwas' dicker (Sie wissen nicht, dass hier eine Vetriebenen-/Spätaussiedlerhochburg ist ;-) Gruß w.
Ahaam 08.04.2009 | 15:02
Gospodin Wolfgang, hier gibt es nur ein Übergangswohnheim - das reicht auch ;-) Doswidanja!
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