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Rente aus Spanien

von Elfekatze02.06.2008 | 13:45
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich (58 Jahre) hoffe, mir kann man hier eine nähere Auskunft geben. Bin Spanier - habe dort 6.202 Tage (16 Jahre, 11 Monate, 24 Tage) gearbeitet, ehe ich nach Deutschland auswanderte. Wer kann mir sagen, wie hoch meine Rente aus Spanien sein wird? Hier in Deutschland arbeite ich seit dem 02.05.1983 ununterbrochen. Aufgrund meiner Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt, so dass ich nur noch eine sehr geringe Rente erhalte. Werde wohl im nächsten Jahr arbeitslos, da unsere Firma geschlossen wird. Kann ich schon nach der Arbeitslosigkeit in Rente gehen oder muss ich mit noch weiteren Abzügen rechnen?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auskunft über die Höhe Ihrer Rente aus Spanien kann Ihnen nur der spanische Versicherungsträger geben.

Wenn Sie eine Wartezeit von 15 Jahren mit Beiträgen zur Rentenversicherung zurückgelegt haben und darüber hinaus in den letzten 10 Jahren mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge zur Rente gezahlt haben, können Sie nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens 1 Jahr spätestens mit 63 Jahren eine Rente erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ggf. auch schon früher eine Rente erhalten. Je nach dem richtet sich auch die Höhe der Abschläge, die Sie haben, weil Sie vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze die Rente in Anspruch nehmen.

Am besten wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage an Ihre nächste Auskunfts- und Beratungsstelle.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Mit dem spanischen Rentenrecht kenne ich mich nicht aus. Es bleibt Ihnen leider wirklich nur die Möglichkeit, nochmal beim spanischen Rentenversicherer nachzufragen.

3 Antworten

Schadeam 02.06.2008 | 14:14
Ihr Jahrgang kann in D frühestens mit 63 in Rente gehen - vorher wäre das nur bei Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung möglich. Schauen Sie hierzu bitte in Ihre letzte Rentenauskunft oder erkundigen sich bei der nächsten Beratungsstelle der RV. Wegen der Höhe Ihrer spanischen Rente müssen Sie sich an die spanische RV wenden. Entweder Sie fragen selbst dort an (eine Anschrift müssten Sie ja haben, nachedem Sie tagesgenau Ihre spanischen Zeiten angeben können?) oder machen dies auch über die deutschen Stellen, die Ihre Anfrage nach Spanien weiterleiten können.
elfekatzeam 02.06.2008 | 14:43
Danke für die schnelle Antworten. Habe mich schon an den spanischen Rententräger gewandt. Ich erhielt aber keine Auskunft über die Höhe. Das wäre erst Möglich, wenn die Rente eingereicht und genehmigt wird. Ich wäre schon froh zu wissen, ob mir die Mindestrente (Höhe??) für die fast 17 Jahre Tätigkeit in Spanien zustehen.
Schadeam 02.06.2008 | 15:39
warum die spanischen Kollegen nicht können oder ob die einfach nicht wollen, weiß in D niemand! Aber wenn es die Spanier nicht wissen, woher soll das dann ein Mitarbeiter der RV in D wissen? Vielleicht hilft ja folgende Frage: "was würde ich in Spanien bekommen, wenn ich heute invalid würde". Das müsste jede ausländische Rentenstelle beantworten können, denn im Ernstfall müssten die ja auch eine Berechnung machen, wenn Ihnen heute was passiert.
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