Auskunft über die Höhe Ihrer Rente aus Spanien kann Ihnen nur der spanische Versicherungsträger geben.
Wenn Sie eine Wartezeit von 15 Jahren mit Beiträgen zur Rentenversicherung zurückgelegt haben und darüber hinaus in den letzten 10 Jahren mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge zur Rente gezahlt haben, können Sie nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens 1 Jahr spätestens mit 63 Jahren eine Rente erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ggf. auch schon früher eine Rente erhalten. Je nach dem richtet sich auch die Höhe der Abschläge, die Sie haben, weil Sie vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze die Rente in Anspruch nehmen.
Am besten wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage an Ihre nächste Auskunfts- und Beratungsstelle.