Als deutscher Staatsbürger besteht zunächst mal keine Möglich keit sich die Rentenbeiträge erstatten zu lassen.Sie haben bei bislang 24 Versicherungsjahren auf jeden Fall einen Anspruch auf Regelaltersrente mit 67 Jahren.
Um sich die gezahlten Arbeitnehmerbeiträge erstatten zu lassen müssten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben und die eines Staates annehmen mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, z.B. Paraguay. In diesem Fall bestünde anschließend kein Rentenanspruch.
Dieser Schritt sollte gut überlegt sein.
Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sehe ich nicht, dazu müssten Sie in den 5 Jahren vor einer Erwerbsminderung 36 Pflichtbeitragsmonate haben.
Da nach eigenen Angaben von 2007 bis 2010 nichts eingezahlt wurde, erübrigt sich die Diskussion ob der Verlust eines Beines Erwerbsminderung bedeutet. Hier fehlen die erforderlichen Beiträge.
Eine Altersrente für Schwerbehinderte setzt eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus und zusätzlich bräuchten Sie 35 Versicherungsjahre.
Dazu fehlen noch ca. 11 Jahre, ob eine freiwillige Versicherung sinnvoll wäre um in 11 Jahren 35 Versicherungsjahre zu haben und ggfls ab 62 eine Altersrente beziehen zu können, wäre zu überlegen.