Hallo Joni,
die Beitragserstattung ist für Menschen gedacht, die aus den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen keine Rentenansprüche generieren können. Sofern Sie als Deutscher die notwendige Vorversicherungszeit für eine Rente erfüllt haben, oder noch erfüllen können, scheidet eine Beitragserstattung in der Regel aus. Sollten Sie nicht Deutscher Staatsbürger sein, gelten möglicherweise anderer Regelungen. Für den Fall empfehle ich Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch in einer unserer Beratungsstellen. Die Schweiz ist außerdem in die entsprechenden EU-Vereinbarungen eingebunden. Das bedeutet, dass die in der Schweiz erworbenen Beitragszeiten in der Regel auch für die Deutschen Rentenansprüche herangezogen werden. Auch hier gibt es sehr differenzierte Regelungen, die Sie sich am besten bei einem Beratungsgespräch erläutern lassen.