Guten Tag,
ich habe folgende Situation:
Vor 3 Jahren wurde ich durch den Rentenverischerungsträge als erwerbsunfähig angesehen.
Die Rente wurde aber abgelehnt, da ich in den letzten 5 Jahren keine Plichtbeiträge gezahlt habe.
Mittlerweile pflege ich meine Frau seit drei Jahren, so daß die Rentenversicherung wieder Pflichtbeiträge von der Krankenverischerung erhalten. Meine Frage nun: Meine Erkrankungen, die auch seinerzeit der Rentenversichung bekannt waren, bestehen nach wie vor. Kann ich nun wieder einen Rentenantrag stellen oder ist dies nicht möglich, da die Erkrankungen, die beim Erstantrag vorlagen, bekannt waren?
In einem Beratungsgespräch wurde mir nämlich erklärt, dass ich nun keinen Anspruch mehr habe, da dieselben Erkrankungen bestehen.
Wenn dem nämlich wirklich so wäre, dürften ja kaum noch Renten gewährt werden.Zumal in meinem Fall ja nur eine
Beitragszeit nicht erfüllt wurde.
Für eine Info bedanke ich mich jetzt schon!