Hallo Renate L.,
wenn Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen, wird vom medizinischen Dienst das Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermittelt. Das Ergebnis kann sich durchaus von der Feststellung der AfA unterscheiden. Nach dem Prinzip "Reha vor Rente" wird dann auch geprüft, ob eine Maßnahme zur Teilhabe sinnvoll und ausreichend ist. Es wäre also durchaus ratsam, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.