Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente beantragen?

von Renate L.30.11.2011 | 10:55
3313 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin 51 Jahre alt und werde im Dezember von der KK ausgesteuert nach 78 Wochen Krankschreibung. Ich habe mich, obwohl ich in ungekündigter Stellung tätig bin, beim AA arbeitslos gemeldet - wegen der Nahtlosigkeit -. Der medizinische Dienst des Arbeitsamtes hat jetzt nach Aktenlage entschieden, dass ich vollschichtig - ständig leicht - überwiegend sitzend - noch arbeiten kann. Obwohl ich - wie dort steht - im Leistungsvermögen erheblich eingeschränkt bin. Nun zu meinem Problem: Ich bin in ungekündigter Stellung in einem Krankenhaus als Krankengymnastin tätig und das seit 17 Jahren. Eine leichte Tätigkeit im Sitzen ist das wahrlich nicht! Also bin ich in meinem Beruf nicht mehr vermittelbar. Abgesehen davon, dass mir gerade auch das längere Sitzen erhebliche Probleme macht - muss ich mich jetzt noch umschulen lassen? Mein Arbeitgeber hat keine leichte Arbeit für ich. Muß ich mich auf jede Tätigkeit durch das AA verweisen lassen? Viele Fragen aufeinmal, aber ich habe Angst in ein paar Monaten ohne Geld dazustehen, wenn das Arbeitslosengeld ausläuft. Kann ich mit Erfolgsaussicht einen Rentenantrag stellen? Oder muß ich das sogar machen, um nichts falsch zu machen in meiner Situation. Vielen Dank für Ihre Hilfe Die Alternative wäre jetzt krank noch durch eine Teilhabe am Arbeitsleben umgeschult zu werden, obwohl mir vielleicht mit dieser Einstufung oben doch eine Rente zustehen würde. Vielen Dank für ihre Antworten. (PS. Ich musste das Thema noch einmal neu einstellen, deshalb wäre ich auch für die bereits eingestellten Antworten dankbar.)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Renate L.,

wenn Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen, wird vom medizinischen Dienst das Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermittelt. Das Ergebnis kann sich durchaus von der Feststellung der AfA unterscheiden. Nach dem Prinzip "Reha vor Rente" wird dann auch geprüft, ob eine Maßnahme zur Teilhabe sinnvoll und ausreichend ist. Es wäre also durchaus ratsam, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

???am 30.11.2011 | 11:39
Wie Ihnen bereits bei Ihrem 1. Beitrag geschrieben wurde, könnte ein Anspruch auf eine Teil-Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bestehen. Ob tatsächlich Berufsunfähigkeit (und damit ein entsprechender Renenanspruch) vorliegt, können Sie nur durch einen Rentenantrag herausfinden. Diese Rente kann aber niemals als Arbeitsmarkt-Rente in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden, da Sie ja auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig arbeiten können. Sie sollten sich also schon mal überlegen, wie Sie ggf. mit dem niedrigeren Einkommen auskommen können. Zwar kann parallel Arbeitslosengeld gezahlt werden, aber eben nur zeitlich begrenzt. Sollte das problematisch sein, würde ich es zuerst mit Teilhabe am Arbeitsleben probieren. Das ist nicht gleichbedeutend mit einer Umschulung. Sinnvoller wäre sicher eine Weiterbildung, die ein gesundheitlich angepasstes Arbeiten ermöglicht. Und auch im Krankenhaus gibt es Büroarbeitsplätze.
Krämersam 30.11.2011 | 13:03
Der med. Dienst der Agentur für Arbeit macht keine Feststellungen oder trifft gar Entscheidungen zur ERWERBSfähigkeit - sondern immer nur zu ihrer ARBEITSfähigkeit. Darum sind die Aussagen des med. Dienstes zur Arbeitsfähigkeit im Rahmen eines EM-Antrages oder Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben für die RV nicht von Bedeutung und haben keinerlei Relevanz. Die RV ermittelt selbstständig ob jemand EM ist und eine Rente erhalten kann oder nicht. Das also der med. Dienst der AfA Sie jetzt für voll arbeitsfähig eingestuft hat, heisst nicht das ihnen keine EM-Rente zustehen würden. Dies kann durchaus der Fall sein. Stellen Sie also jetzt einfach einen EM-Antrag bei ihrer RV und Sie weden dann sehen was dabei herauskommt. Natürlich könnte die RV auch eine Teilhabe am Arbeitsleben ( also z.b. eine Umschulung ) bei ihnen vorschlagen. Das hängt aber alles von ihrer gesundheitlichen Situation und der Einschätzung zur Erwerbsfähigkeit ab , welche eingehend von der RV im Verfahren dann geprüft wird.
Renate L.am 30.11.2011 | 14:18
Vielen lieben Dank für die Anteilnahme und ihre hilfreichen Antworten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026