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Rente beantragen mit Kur DRV,, Fragen

von Wehlmann25.01.2010 | 18:45
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 39, Asthma Bronichale krank und war deshalb schon einmal in Kur auf Borkum. (Vor 2 Jahren) Das hat die Deutsche Rentenversicherung bezahlt. Dort haben die auch entschieden, ob jemand in Rente gehen kann usw. Ich will jetzt wieder dahin um mich (Versuchen) in Rente schicken zu lassen. Ich weiß ich bin jung, aber in letzter Zeit haben sich einige Lebensbedrohliche Situationen für mich ergeben. Anfälle etc. Nur unsere Amtsärzte interessiert das ja nicht. Nun gut, ist ja auch egal, meine Frage: Wie sollte ich/gehe ich am besten vor? Beantrage ich die Rente bei der DRV und die schicken mich automatisch wieder auf Kur nach Borkum? Oder muss mein Lungenarzt mir wieder eine Kur verschreiben (wird mit Sicherheit genehmigt, weil vieles passiert ist) und darauf hin stelle ich einen Rentenantrag,,, oder ???? wie läuft das ab, was soll ich wie machen? Aber, ich will da auf Kur, weil die Ärzte dort nämlich wirklich sehen, ob man was hat! Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist sinnvoll, erneut einen Antrag auf medizinische Leistungen zu stellen.

Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder auch zum Download auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter Formulare-> Rehabilitation-> Antragspaket Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Wenn Sie wieder nach Borkum möchten, vermerken Sie dies auf dem Antragsformular.

Sollte eine Reha nicht den gewünschten Erfolg (Verhinderung einer verminderten Erwerbsfähigkeit) erzielen, wird der Reha-Antrag von Amts wegen in einen Rentenantrag umgedeutet.

Die in diesem Fall erforderlichen Formulare werden dann vom Rentenversicherungsträger angefordert.

4 Antworten

Nixam 25.01.2010 | 19:13
Hallo Wehlmann! Sie können auch direkt einen Rentenantrag stellen. Sollte im Rahmen des Rentenverfahrens entschieden werden, dass Sir vor Entscheidung im Rentenverfahren eine Rehabilitationsleistung - erneut - machen sollen, dann wird man vor Entscheidung des Rentenverfahren eine Rehabilitationsleistung bewilligen. Es ist also "gehopst wie gesprungen", ob in Ihrem Fall eine Reha beantragt wird und aus dieser ein Rentenverfahren "angeleiert" wird, weil Sie so krank sind, dass eine Reha nichts mehr nützt oder ob Sie direkt einen Rentenantrag stellen und im Rahmen dessen entschieden wird:"Vorher eine Reha machen". An Ihrer Stelle würde ich einen Rentenantrag stellen, denn Sie scheinen nach Ihren Schilderungen richtig krank zu sein. Nix
-_-am 25.01.2010 | 19:57
Zunächst sollten Sie wieder einen Reha-Antrag stellen, wenn Sie auf Kosten der DRV vorrangig noch einmal eine "Kur" machen wollen. Sollte Erwerbsminderung bereits vorliegen, keine Besserungsaussicht bestehen und keine Reha zu Lasten der DRV möglich sein, wird dieser Reha-Antrag möglicherweise dann als Rentenantrag gelten können (§ 116 SGB VI). Den formularmäßigen Rentenantrag können Sie ggf. später nachreichen. Der Reha-Antrag gilt auch dann als Rentenantrag, wenn die "Kur" zwar stattfindet aber leider nicht den erwarteten Erfolg haben sollte, so dass Ihr Leistungsvermögen so gering sein/bleiben sollte, dass EM trotz der "Kur" noch vorliegt.
Realistam 25.01.2010 | 19:13
Die REHA-Ärzte entscheiden bestimmt nicht darüber, ob jemand Rente bekommt oder nicht! Die schreiben lediglich einen Entlassungsbericht mit einer individuellen Einschätzung Ihres positiven- und negativen Leistungsbildes. Ob die DRV-Gutachter diesen Einschätzungen letztlich auch folgen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Stellen Sie ganz einfach einen REHA-Antrag bei der DRV und warten Sie ab, was daraus wird! MfG
Wehlmannam 26.01.2010 | 08:40
Yo danke, mir anderen Worten, "einfach die Rente einreichen" und hoffen das es klappt! Gruß
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