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Experten-Antwort

Rente beantragt, Meldung Gehalt der letzten 3 Monate

von wanderer26.05.2015 | 18:04
2517 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Rentenbeginn 09.2015 Rente für SbM Mitteilung an DRV Einkommen bis einschließlich 05.2015 ist erfolgt. Sind die letzten 3 Monate noch zu melden ? Genau Berechnung wurde bei Renten-Antragsstellung gewählt. Was brauch die DRV noch. Muss der Arbeitgeber diese noch vorab der DRV mitteilen oder wird der noch zu beziehende Gehalt hochgerechnet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Haben Sie einer Hochrechnung für die letzten 3 Monate zugestimmt oder wollen Sie die Rente aus den echten tatsächlichen Entgelten berechnen lassen?

Nehmen Sie einfach mit dem Rentenversicherungsträger telefonisch Kontakt auf und lassen sich beraten.

Wenn Sie sich gegen die Hochrechnung entscheiden und die tatsächliche Entgeltmeldung abwarten wollen, sollten Sie Ihnen Arbeitgeber bitten die Abschlussmeldung möglichst zeitnah abzugeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Falke63am 26.05.2015 | 18:43
Das kommt darauf an, was Sie im Rentenantrag angegeben haben. Wenn Sie der Hochrechnung zugestimmt haben, ist die Meldung in Ordnung. Sofern Sie auf die Hochrechnung verzichtet haben, wartet die DRV ab, bis der Monat 8/2015 abgerechnet wurde und erteilt dann erst den Bescheid.
W*lfgangam 26.05.2015 | 20:40
Hallo wanderer, tja, keine Hochrechnung gewählt, keine pünktliche Rente - und darüber wurden Sie bei Antragstellung doch wohl (hoffentlich) ausführlich aufgeklärt, welche Konsequenz das hat/nicht nur in dem etwaigen Rentenmehrbetrag, sondern dass Sie ggf. auch vielleicht 3 Monate ohne Einkommen dastehen ...keine Sorge, wird alles nachgezahlt - aber die DRV braucht dann auch mehr Zeit, nach Abwahl der Hochrechnung den Bescheid fertig zu machen und die reguläre Rentenzahlung der Post zu übergeben. Sinn der Nicht-Hochrechnung ist es, etwaige Sonderzahlungen in den letzten 3 Monaten noch als besondere Rentensteigerung auf Lebenszeit in den Rentenbetrag einfließen zu lassen. Nur, was heißt das: eine Sonderzahlung von läppschen 1000 EUR kann vielleicht einen Mehrbetrag von 70-80 Cent Monatsrente bewirken ...wer es nicht nötig hat/3 Monate überbrücken kann – gern, alle Anderen, die auf kontinuierlich laufenden Einnahmen angewiesen sind/oder gar keine Sonderzahlungen erwarten, wählen _niemals_ den Verzicht auf die Hochrechnung (der sogar günstiger sein kann ;-)) Sie können Ihre Entscheidung natürlich noch revidieren: Kontakt mit der DRV aufnehmen! Gruß w.
wandereram 01.06.2015 | 13:21
Genau Berechnung wurde bei Renten-Antragsstellung gewählt.
Hallo wanderer, tja, keine Hochrechnung gewählt, keine pünktliche Rente - und darüber wurden Sie bei Antragstellung doch wohl (hoffentlich) ausführlich aufgeklärt, welche Konsequenz das hat/nicht nur in dem etwaigen Rentenmehrbetrag, sondern dass Sie ggf. auch vielleicht 3 Monate ohne Einkommen dastehen ...keine Sorge, wird alles nachgezahlt - aber die DRV braucht dann auch mehr Zeit, nach Abwahl der Hochrechnung den Bescheid fertig zu machen und die reguläre Rentenzahlung der Post zu übergeben. Sinn der Nicht-Hochrechnung ist es, etwaige Sonderzahlungen in den letzten 3 Monaten noch als besondere Rentensteigerung auf Lebenszeit in den Rentenbetrag einfließen zu lassen. Nur, was heißt das: eine Sonderzahlung von läppschen 1000 EUR kann vielleicht einen Mehrbetrag von 70-80 Cent Monatsrente bewirken ...wer es nicht nötig hat/3 Monate überbrücken kann – gern, alle Anderen, die auf kontinuierlich laufenden Einnahmen angewiesen sind/oder gar keine Sonderzahlungen erwarten, wählen _niemals_ den Verzicht auf die Hochrechnung (der sogar günstiger sein kann ;-)) Sie können Ihre Entscheidung natürlich noch revidieren: Kontakt mit der DRV aufnehmen! Gruß w.
Habe die genaue Berechnung gewählt, es hat seinen Grund in der Vertrauensschutzregelung für SbH Menschen. Sie haben mich aber nachdenklich gemacht, Die drei letzten Monatsgehälter machen keine 700 € aus. Wie lange dauert es in der Regel bis die Rente gezahlt wird, wenn die letzte DRV Meldung nach den 15.08.15 erfolgt ? Bei langer Wartezeit will die KV und die PV bestimmt auch vorher Ihr Geld. Die ZVK kann auch erst nach den Bescheid beantragen. Was raten Sie mir.
wandereram 01.06.2015 | 16:13
W*lfgangam 01.06.2015 | 20:16
Hallo wanderer, widerufen Sie die 'tatsächliche Abrechnung bis Rentenbeginn', legen die Mai-Abrechnung (kumulative/summierte SV-Entgelte bis dahin erhalten) mit bei und verlagen die Hochrechnung für die letzten 3 Monate. Wählen Sie dazu den Weg über die nächste Beratungsstelle DRV/Rathaus-Versicherungsamt, um eine abschließende (!) Bewertung zu erhalten ...Fernauskünfte könnten Sie einen EUR Monatsrente kosten :-) Gruß w. ...und richtig, die ZVK wird auch erst aktiv, wenn der Rentenbescheid vorliegt - und die KK will auch Beiträge sehen, wenn die Beschäftigung endet (wird natürlich rückwirkend erstattet).
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