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Experten-Antwort

Rente befristet, Reha abgelehnt

von Susanne E.10.05.2014 | 21:32
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe für meinen Mann (52) eine medizinische Reha beantragt. Er hatt vor 6 Jahren einen schweren Schlaganfall und ist seitdem schwerbehindert (Pflegstufe2 und 100% ) und 100% erwerbsunfähig. Von der DRV wurde er letzten November weiter für 3 Jahre befristet erwerbsunfähig eingestuft, weil "es ja nicht unwahrscheinlich ist, dass er wieder erwerbsfähig wird". Da sich sein Gesundheitszustand durch weitere Erkrankungen sehr verschlechtert hat, haben seine Therapeuten und Ärzte uns ermutigt, einen Antrag zur medizinischen Reha zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass wir Pflegestufe 3 beantragen müssen und er ins Pflegeheim muss. Leider hat die DRV den Rehaantrag abgelehnt und auch verweigert, ihn an die Krankenkasse weiterzuleiten. Mit der Begründung, dass sich seine "Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich bessern wird". Was können wir nur machen, wir sind völlig verzweifelt. Die DRV schreibt in jedem Brief was anderes. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen, damit mein Mann seine Reha bekommt, egal ob von der DRV oder der Krankenkasse. Ihm gehts so schlecht, wir können nicht noch jahrelang vor Gericht streiten. Weiß jemand einen Rat. Susanne E.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger erbringt für Versicherte, die bereits erwerbsgemindert sind, dann medizinische Reha-Leistungen, wenn durch solche Maßnahmen die geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Ob dies durch medizinische Reha-Leistungen erreicht werden kann, wird vom Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherungsträger auf Grundlage der vorliegenden ärztlichen Unterlagen in jedem Einzelfall geprüft.

Es muss in jedem Fall eine positive Erfolgsaussicht zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Reha-Antrag vorliegen. Daher muss es kein Widerspruch sein, wenn die Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit geleistet wird (weil eine Besserung nicht unwahrscheinlich ist), die Erwerbsfähigkeit jedoch (derzeit) durch medizinische Reha-Maßnahmen nicht wiederhergestellt bzw. die geminderte Erwerbsfähigkeit nicht gebessert werden kann.

Sie haben natürlich die Möglichkeit - sofern die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist - Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Da Sie den Antrag beim Rentenversicherungsträger gestellt haben und dieser nicht an die Krankenkasse weitergeleitet wurde, ist für die Prüfung des Rehabilitationsbedarfes der Rentenversicherungsträger zuständig.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Eine Weiterleitung aus medizinischen Gründen erfolgt ggfs. dann, wenn weitergehend ein Rehabilitationsbedarf, gerichtet auf die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des SGB IX, festgestellt wird (hierzu zählen nicht die von der Zielsetzung des SGB IX losgelösten Leistungen, beispielsweise im Rahmen der Akutversorgung notwendige Krankenbehandlungen nach dem SGB V sowie Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, die - lediglich - elementaren Grundbedürfnissen beziehungsweise einer möglichst selbständigen Lebensführung Rechnung tragen sollen).

Vielleicht kann Ihnen in Ihrem speziellen Fall eine der „Gemeinsamen Servicestellen“ der Rentenversicherung weiterhelfen. Gemeinsame Servicestellen gibt es in den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine Übersicht der Adressen finden Sie unter www.reha-servicestellen.de. Aufgaben dieser Stellen sind z.B. die Abklärung des konkreten Hilfebedarfs, Ermittlung des zuständigen Rehabilitationsträgers/ggfs. Kontaktaufnahme mit diesem und sie helfen bei Reha-Anträgen und deren Weiterleitung.

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17 Antworten

Annetteam 10.05.2014 | 22:06
hallo susanne, gehen sie in widerspruch! reha-maßnahmen müssen auch gewährt werden, um eine verschlechterung abzuwenden und nicht nur der widereingliederung ins erwerbsleben. die krankenkasse ist nicht zuständig, wenn eine rente nur befristet gezahlt wird. ich hab das gleiche erlebt. die rentenversicherung hat abgelehnt, weil eine besserung meiner gesundheit und damit eine wiedereingliederung ins erwerbsleben nicht mehr zu erwarten ist. die krankenkasse hatte auch abgelehnt, da ich eine befristete erwerbsminderungsrente erhalten habe. (kk ist nur zuständig wenn man eine unbefristete oder altersrente hat) unglaublich, ihr mann sollte eine unbefristete rente bekommen.... oder eben nicht um eine reha so kämpfen müssen! mfg annette
KSCam 10.05.2014 | 23:22
Um eine Reha (von der DRV bezahlt) zu kämpfen hat nur dann einen Sinn, wenn Sie und Ihre Ärzte glauben, dass dadurch die Erwerbsfähigkeit wieder so hergestellt werden kann, dass die Rente entfallen könnte. Danach klingt aber Ihr Bericht nicht. Ich denke die Ärzte sollen sich Gedanken machen, wie man den Gesundheitszustand ambulant - also auf Krankenkassenkosten stabilisieren kann. Oder: Die Pflegekasse könnte es ja finanzieren, wenn dadurch tatsächlich die Pflegestufe 3 verhindert werden kann- die würden dann Geld sparen. Eine dauerrente würde im jetzigen Statium auch nicht mehr Geld bedeuten und Ihnen lediglich in 2,5 Jahren den Verlängerungsantrag ersparen. Soviel ist dadurch nicht gewonnen. Mein Tipp: nutzen Sie Ihre Energie für wichtigeres.
Annetteam 11.05.2014 | 12:19
ja, susanne, genauso widersprüchlich ist das bei mir auch gewesen. die krankenkasse hat mich zur drv geschickt mit dem antrag und umgekehrt. sie bzw. ihr mann möchte die reha nicht, um widereingegliedert zu werden, das wissen sie selbst das es nicht geht. sie möchten eine kur-heilbehandlung = reha, um eine verschlechterung abzuwenden. und niemand will dafür zuständig sein! drv lehnt ab, weil weil keine erwerbsfähigkeit in aussicht und bereits rente, kk lehnt ab weil rente auf zeit. bleibt übrig: sich selbst eine kur zu finanzieren! letztlich ist es so gewesen, dass ich mit dem ablehnungsschreiben der kk einen neuen kurantrag bei der drv hätte stellen müssen. so die auskunft bei der drv-geschäftsstelle! habe aber die faxen dicke gehabt und es sein lassen. :-( vielleicht mach ich es in diesem jahr nochmal neu, nach der rentenablehnung jetzt- da sollte der reha-antrag nicht mit der begründung das eine besserung nicht zu erwarten ist, abgelehnt werden können. denke ich zumindest.....?????????? versuchen sie es nochmal, entweder mit widerspruch und/oder einem neuantrag mit bescheinigung der kk das die nicht zuständig sind. ich denke deshalb leitet die drv auch nichts weiter. die werden das scho wissen.... ;-) lg annette
susanne E.am 11.05.2014 | 11:53
Hallo Annette, genau das ist leider das Problem, wir hängen zwischen zwei Beurteilungen der DRV. Die EU-Rente gibts nur befristet, weil "es wegen der medizinischen Untersuchungsbefunde nicht unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbunfähigkeit in absehbarer Zeit behoben sein kann." und die medizinische Reha wird abgelehnt, weil die "Erwerbsfähigkeit durch die beantragte Leistung " nicht gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Es kann doch nicht sein, dass beides auf Grundlage derselben medizinischen Fakten gelten kann. Da er wirklich nicht wieder arbeiten gehen kann, hatten wir eben gehofft, dass die DRV den Antrag an die Krankenkasse weiterleitet. Susanne
Herz1952am 11.05.2014 | 15:12
Hallo Anette, vielleicht geht was mit einem stationären Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus, oder - wie schon erwähnt - mit häuslicher Krankengymnastik. Notfalls müssen die Ärzte sich etwas einfallen lassen - da ist mitunter Kreativität gefragt. Ich kann mir vorstellen, dass Sie mit Pflegestufe 3 überlastet wären und dann ein Heimaufenthalt nötig wäre. Aber bei den Kosten! Es könnte auch sein, wenn Ihr Mann durch die Krankheit psychische Probleme hat, die die Pflege erschweren, eine medikamentöse Einstellung in einem geeigneten Krankenhaus. Wichtig ist, dass Ihrem Mann und auch vor allem Ihnen geholfen wird, die Pflege erträglich zu gestalten. Die Gesetzgebung erinnert mich fatal an eine sog. "Catch 22" - Regelung, von denen es bestimmt noch mehr gibt. Das ist ein Kriegssatire Film aus den 70ern, bei dem ein Bomberpilot "die Nase voll hat" und sich für verrückt erklären lassen will. Nur, dafür müsste er einen Antrag stellen. Aber ein Verrückter ist sich seiner Situation nicht bewusst und könnte diesen Antrag gar nicht stellen. Andererseits muss jemand verrückt sein, um solche Einsätze zu fliegen. Vielleicht bringt es Sie wenigsten zum schmunzeln, wenn Sie den Suchbegriff "Catch 22 film" bei Google eingeben. Dort erfahren Sie genaueres. Wünsche Ihnen und Ihrem Mann jedenfalls alles gute. Herz1952 Herz
Herz1952am 11.05.2014 | 15:16
Sorry, sollte an Susanne E. gerichtet sein. Über "Catch 22" dürfen sich natürlich alle "amüsieren". Herz1952
KSCam 11.05.2014 | 17:59
Dann haben halt Ihre Ärzte und Theraupeuten keine Ahnung unter welchen Voraussetzungen die DRV zuständig sein kann und haben bei Ihnen vielleicht falsche Hoffnungen erweckt.
susanne E.am 11.05.2014 | 15:51
Hallo Herz1952, mein Mann hat seit seinem Schlaganfall Physio und Ergo. Er ist in Dauerbehandlung bei den Ärzten. Leider sind zwei schwere Erkrankungen noch hinzugekommen in den letzten beiden Jahren, daher hat sich sein Allgemeinzustand und seine Mobilität sehr verschlechtert. Den Reha-Antrag haben wir auf Anraten der Therapeuten und Ärzte gestellt. lg susanne
susanne E.am 11.05.2014 | 19:06
Hallo KSC, mir wäre es wichtig zu erfahren, wie die gegensätzlichen Beurteilungen des DRV zu beurteilen sind. Es wäre ja auch möglich, dass eine der Aussagen von der DRV geändert wird. Entweder ist Besserung wahrscheinlich oder nicht möglich. Wenn sich die DRV hausintern auf eine Beurteilung einigen könnte, wäre unser Problem ja gelöst. Ich wollte mit einem Sachbearbeiter sprechen und erfahren, wie wir aus dieser Zwickmühle rauskommen. Deshalb wollte ich hier im Forum nur nachfragen, welchen Weg ich da vielleicht gehen kann. lg susanne
Annetteam 11.05.2014 | 21:03
Zitat von Schade anzeigenausblenden
von der kk dann auch nicht? mit welcher begründung denken sie, könnte die kk eine kur (reha) ablehnen? so wie ich das inzwischen rauslese, würde keine kurfähigkeit vorliegen. davon bin ich nicht ausgegangen, sondern davon das die ärzte kurfähigkeit bescheinigt hatten. annette
Schadeam 11.05.2014 | 20:09
Wenn Sie mit diesem " Widerspruch" nicht leben wollen, dann beantragen Sie die Zeit- in eine Dauerrente umzuwandeln - wird Ihnen aber finanziell rein gar nichts nützen, die Reha gibts auch nicht. Das wäre ein reiner Streit um ein Prinzip....aber tun Sie es, wenn Sie es unbedingt wollen und den Kampf mit der Behörde brauchen.
susanne E.am 11.05.2014 | 21:04
Ich warte glaube ich lieber morgen die sachliche Antwort des Experten ab.
Annetteam 12.05.2014 | 12:12
sehr geehrter experte, wer ist für eine reha (kur) zuständig in diesem fall, zu diesem zeitpunkt. die krankenkasse oder die deutsche rentenversicherung? mfg annette
susanne E.am 12.05.2014 | 14:13
Hallo, noch mal die Frage an den Experten: Unter welchen Voraussetzungen leitet denn die DRV einen Reha-Antrag an die Krankenkasse weiter?
susanne E.am 12.05.2014 | 19:36
Vielen Dank, da werd ich mal nachfragen. lg susanne
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