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Rente behinderung

von Hnas.H12.05.2008 | 13:21
1016 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wenn ich 50 % behinderung habe und ich habe keine 35 jahre versicherungszeit , bekomme ich dann keine rente? Mit 63?

3 Antworten

Kurtam 12.05.2008 | 15:59
ja
KSCam 12.05.2008 | 18:10
wenn Sie keine 35 Versicherungsjahre aufweisen, nützt Ihnen die Schwerbehinderung bezüglich einer Altersrente gar nicht. Dann geht es -zumindest ab Jahrgang 1952 nur noch um die Regelaltersrente.
Rosannaam 13.05.2008 | 11:59
Vorweg: Eine Schwerbehinderung von 50 % bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch erwerbsgemindert sind!!! Falls Sie aber aus medizinischen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollten, eine Erwerbstätigkeit mehr als 3 Std. tgl. auszuüben, könnten Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die wird Ihnen ggfls. auch vor dem 60. Lebensjahr gewährt, sofern Sie 1) erwerbsgemindert sind UND 2) die zusätzlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles - erfüllen. Die Wartezeit von mind. 5 Jahren haben Sie ja wahrscheinlich erfüllt. Ob Sie die Voraussetzungen alle erfüllen, kann im Rentenverfahren geprüft werden. Ob Sie die vers.rechtlichen Voraussetzungen überhaupt erfüllen würden, sollten Sie vorab mit der DRV in einem pers. Beratungsgespräch abklären. MfG Rosanna.
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