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Rente bei 100%

von J. Winter02.04.2008 | 13:03
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Ich bin 100% schwerbeschädigt und soll nach einem längeren Krankenhausaufenthalt nun vorrübergehend verrentet werden. Zumindest möchte das meine Krankenkasse. Ich habe aber erst 27 Jahren eingezahlt. Ist das überhaupt möglich dann 100% rente zu bekommen, wie mir der Herr von der Krankenversicherung erzählt hat? Gruß J. Winter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu Ihren 27 Jahren Beitragszahlungen erhalten Sie eine Zurechnungszeit bis zum 60. LJ. (Durchschnitt der 27 Jahren). Aus diesen Zeiten wird Ihre Rente errechnet. Aus dieser Berechnung werden 10,8% abgezogen, wegen vorzeitigem Bezug. Der dann entstandene Betrag ist Ihr Bruttorentenbetrag, davon werden noch KK und PV abgezogen.

6 Antworten

Rosannaam 02.04.2008 | 13:35
Sofern es sich um eine ERWERBSMINDERUNGSRENTE handelt, müssen Sie im Prinzip die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles für mindestens 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge haben. Wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt und Sie erwerbsgemindert sind, kommt es auch NICHT auf den Grad der Schwerbehinderung an! Ob Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen der RV teilweise oder voll erwerbsgemindert sind, stellt der RV-Träger fest. Eine Schwerbehinderung - egal ob 50 ooder 100 % - bedeutet nicht gleichzeitig eine Erwerbsminderung. Sofern Sie die AR für schwerbehinderte Menschen ansprechen, muss für diese tatsächlich die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sein. Hierauf zählen aber nicht nur Beitrags-, sondern auch Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Und diese AR gibt es in der Regel auch nicht nur "vorübergehend". Im Übrigen - was die Krankenkasse möchte ("vorübergehende Rente") oder nicht, ist für die RV uninteressant! Die EM wird von der DRV und nicht von der KK festgestellt! Die KK kann zur Reha-Antragstellung auffordern, aber nicht mehr und nicht weniger. MfG Rosanna.
Schiko.Originalam 02.04.2008 | 19:28
Zunächst ist doch einmal der hinweis von nöten dass es keinesfalls so ist, wer einen behinderten- ausweis, ausgewiesen mit 100 % schwerbehinderung hat kann ohne weiteres rente beantragen. Dies meinten sie vermutlich mit"100% rente"., dem ist natürlich nicht so. Habe einen bekannten mit 100% behindertenausweis- dieser hat seine zwei beine verloren-, trotzdem ist der frühere polizeibeamte noch nicht rentner. Er fährt täglich zu einer 40 km. entfernten polzeistation und verrichtet dort im innendienst eine angestellten tätigkeit. Natürlich gibt es auch fälle wo bereits rente gewährt wird auch bei 80 % festgestellter behinderung. Sollte nur noch eine zusätzliche ergänzung sein, da viele bürger davon ausgehen, 100 % anerkannte behinderung führt automatisch zum rentenbezug. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 03.04.2008 | 09:38
Herr Schiko, diesen Hinweis, der "zuerst einmal von nöten" war, hatte ich bereits gestern mittag gebracht... MfG Rosanna.
Schiko.am 05.04.2008 | 11:02
Sie müssen es schon mir überlassen welchen text ich bringe. MfG.
xxxam 05.04.2008 | 19:29
also doch Altersstarrsinn
Schiko.am 05.04.2008 | 20:49
Danke für ihre wiederholte geistreiche bemerkung. Anonym ist halt doch schön. MfG.
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