Hallo Nordstern,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung Ihres 65. Lebensjahres, also ab 01.01.2031 grundsätzlich ohne Minderung in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen und die Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Sofern Sie Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bis zum Beginn der Altersrente durchgehend beziehen, müssen Sie allerdings beachten, dass die Minderung (10,8%) der Entgeltpunkte, die bereits Grundlage Ihrer bisherigen Rente waren, in der Folgerente (also Ihrer Altersrente) erhalten bleibt. Ohne Abschlag werden somit "nur" die Entgeltpunkte bewertet, die noch nicht Grundlage der Altersrente waren.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen bereits nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres, also ab 01.01.2028, mit 10,8% Abschlag in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie a) bei Beginn der Rente schwerbehindert sind (GdB 50), b) die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und die c) die Hinzuverdienstgrenzen einhalten.