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Experten-Antwort

Rente bei 45 Jahren und teilweise EMR, Schwerbehinderung

von Nordstern30.01.2018 | 11:25
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2 Antworten

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Guten Morgen, ich habe die Themen mit den 45 Jahren arbeiten gelesen aber bin jetzt nicht mehr durchgestiegen. Ich bin Jahrgang Dezember 1965, beziehe eine teilweise ERwerbsminderungsrente bis zur Regelaltersrente und bin 50% Schwerbehindert. wenn ich die 45 Jahre Arbeit voll habe - ich glaube mit 63 Jahren - kann ich dann Abschlagsfrei in Rente gehen, oder nicht? Bzw. wieviele Abschläge muss ich denn zahlen? Dankeschön für die Auskunft Nordstern

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nordstern,

die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung Ihres 65. Lebensjahres, also ab 01.01.2031 grundsätzlich ohne Minderung in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen und die Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Sofern Sie Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bis zum Beginn der Altersrente durchgehend beziehen, müssen Sie allerdings beachten, dass die Minderung (10,8%) der Entgeltpunkte, die bereits Grundlage Ihrer bisherigen Rente waren, in der Folgerente (also Ihrer Altersrente) erhalten bleibt. Ohne Abschlag werden somit "nur" die Entgeltpunkte bewertet, die noch nicht Grundlage der Altersrente waren.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen bereits nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres, also ab 01.01.2028, mit 10,8% Abschlag in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie a) bei Beginn der Rente schwerbehindert sind (GdB 50), b) die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und die c) die Hinzuverdienstgrenzen einhalten.

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1 Antworten

KSCam 30.01.2018 | 17:04
.....abschlagstechnisch ist es völlig egal ob AR für bes. langj. Versicherte (45 Jahre) oder AR für Schwerbehinderte, beide Renten sind für Jahrgang 65 erst mit 65 Jahren abschlagsfrei (wobei man in seiner Erwartungshaltung eh vorsichtig sein muss, da Abschläge aus einer vorangegangenen EM Rente bestehen bleiben). Aber das ist doch heute noch weit weg! Dieser Jahrgang wird erst in 12 Jahren 65 Jahre alt und bis dahin gehen noch 3 Bundestagswahlen und unzählige Gesetzesänderungen ins Land. Nichts genaues weiß man.........
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