Hallo Bernhard Bischoff,
wie Agnes bereits richtig festgestellt hat, endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Ende des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Da Ihr Bekannter im Juli 1948 geboren wurde, erreicht er die Regelaltersgrenze im September 2013, so dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld am 30.09.2013 endet (bei Geburtstag am 01.07. endet der Anspruch bereits am 31.08.2013).
Dies gilt allerdings nur, wenn die Vertrauensschutzregelungen nicht erfüllt werden.
Besonderen Vertrauensschutz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
a) vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder
b) Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bergbaus erhalten haben.
Bei diesem Personenkreis endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Ende des Monats in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird (bei Geburtstag am 01.07. endet der Anspruch bereits am 30.06.2013).
Die Frage, ob die Rente erst ab dem Jahr 2014 in Anspruch genommen werden kann/soll erübrigt sich dann.