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Experten-Antwort

Rente bei Arbeitslosigkeit

von Bernhard Bischoff17.04.2013 | 16:21
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Ich frage für einen Bekannten, der im Juli 1948 geboren ist. Er ist zum 1.7.2012 arbeitslos geworden, hat inzwischen eine Krebserkrankung erlitten und hat einen Schwerbehindertenausweis mit 80 %. Er hat sich bei einem Rentenberater erkundigt, wann er seine Rente beantragen kann bzw. muß. Die Versicherungszeit von 45 Jahren ist erfüllt. Der Rentenberater hat ihm gesagt, er könnte die Rente auch erst im Jahr 2014 beantragen, da die Rente dann höher ausfällt. Ist das richtig dass er hier eine "Wahlmöglichkeit" hat und über sein 65 Lj hinaus ALG beziehen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard Bischoff,

wie Agnes bereits richtig festgestellt hat, endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Ende des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Da Ihr Bekannter im Juli 1948 geboren wurde, erreicht er die Regelaltersgrenze im September 2013, so dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld am 30.09.2013 endet (bei Geburtstag am 01.07. endet der Anspruch bereits am 31.08.2013).

Dies gilt allerdings nur, wenn die Vertrauensschutzregelungen nicht erfüllt werden.

Besonderen Vertrauensschutz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die

a) vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder

b) Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bergbaus erhalten haben.

Bei diesem Personenkreis endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Ende des Monats in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird (bei Geburtstag am 01.07. endet der Anspruch bereits am 30.06.2013).

Die Frage, ob die Rente erst ab dem Jahr 2014 in Anspruch genommen werden kann/soll erübrigt sich dann.

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4 Antworten

Bernhard Bischoffam 17.04.2013 | 16:54
Da war er eben bisher noch nicht. Ich denke nämlich auch, dass ihn die Arbeitsagentur so schnell wie möglich von der Payroll haben möchte. Die Frage ist nur, hat er überhaupt die Möglichkeit den Termin von sich aus hinauszuzögern. Interesse hätte er, denn seine Rente ist sehr übersichtlich.
Manni Festam 17.04.2013 | 16:43
Was sagt die Agentur für Arbeit dazu ? Die möchten natürlich auch so schnell wie möglich ihre Zahlungen einstellen und wird ihren Bekannten auffordern dann irgendwann den Rentenantrag zu stellen.
Agnesam 17.04.2013 | 18:03
Hallo, hier hilft ein Blick in das Gesetz: § 136 (SGB III) Anspruch auf Arbeitslosengeld (2) Wer das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensjahr vollendet hat, hat vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Agnes
öhaam 18.04.2013 | 07:23
Angenommen er ist daher AU und im Bezug von Krankengeld: § 51 Abs. 2 SGB V: "Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte bei Vollendung des 65. Lebensjahres, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben." Beim Bezug von KG über die RAG hinaus 'kann' (Ermessen!) die Krankenkasse zum Antrag auf Altersrente auffordern - die Agentur für Arbeit zahlt jedoch nicht darüber hinaus! Wenn beim Netto-Vergleich das KG besser ist als die Rente, dann kann man durchaus 'auf Zeit spielen', die Entgeltpunkte mitnehmen und ggf., den Zuschlag von 0,5% je Monat verschobene Rente 'mitnehmen'. Wenn nach 45 Jahren die Rente 'sehr übersichtlich' ist, was der Bekannte denn dann gemacht? 35 Jahre Kinder erzogen und dann 10 Jahre Minijob aufgestockt?!
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