Gibt es eine Bedingung, unter der Altersteilzeit so vereinbart wurde, dass man schon mit 60 die ungekürzte Rente bekommt?
Es gibt nur eine einzige Möglichkeit Altersrente ab dem 60.Lebensjahr ungekürzt in Anspruch nehmen zu könnnen.
Hierzu müssen sie jedoch vor dem 17.11.1950 geboren sein und bereits am 16.11.2000 mindestebns 50 % Schwerbehinderung vorweisen.
Altersteilzeit hat keinerlei Bedeutung für eine ungekürzte Rente mit 60 Jahren.
Hallo Berthold,
1. Sie sind vor 1937 geboren. Die Anhebung der Altersgrenze 60 für die AR ATZ begann erst ab Jahrgang 1937.
oder
2. Sie haben vor dem 14.02.1996 ATZ vereinbart und waren am 14.02.1996 mind. 55 Jahre alt (so genannter Vertrauensschutz in die Altersgrenze 60 ohne Abschlag).
(3. für Frauen spielt auch der 07.05.1996 noch eine Rolle)
Aktuelle Möglichkeiten nach ATZ mit 60 ohne Abschlag nur in besonderer Kombination GdB 50 % - siehe Beitrag von Schade.
Gruß
w.
Hallo Berthold,
zurzeit ist die einzige Möglichkeit eine Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu erhalten, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte vor dem 17.11.1950 geboren ist, am 16.11.2000 schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 war und bei Rentenbeginn ebenfalls eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 50 vorliegt.
Alternativ zur Schwerbehinderung kann auch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht nachgewiesen werden. Weitere Voraussetzung ist die Erfüllung der für diese Altersrente erforderlichen Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
Aufgrund der von Wofgang bereits aufgeführten Vertrauensschutzregelungen ist ebenfalls ein Rentenbeginn nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.