Hallo Berthold,
zurzeit ist die einzige Möglichkeit eine Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu erhalten, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte vor dem 17.11.1950 geboren ist, am 16.11.2000 schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 war und bei Rentenbeginn ebenfalls eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 50 vorliegt.
Alternativ zur Schwerbehinderung kann auch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht nachgewiesen werden. Weitere Voraussetzung ist die Erfüllung der für diese Altersrente erforderlichen Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
Aufgrund der von Wofgang bereits aufgeführten Vertrauensschutzregelungen ist ebenfalls ein Rentenbeginn nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.