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Rente bei Erwerbsunfaehigkeit

von Dirk15.03.2009 | 10:00
958 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Soweit ich mich erinnern kann, gab es vor einigen Jahren eine Gesetzeaenderung, welche zu eine Minderung der Rentenhoehe bei Erwebsunfaehigkeit fuehrte. Die enstehende Luecke sollte man durch eine private Berufsunfahigkeitsversicherung schliessen. Allerdings war ich zu dieser Zeit schon zu 50% schwerbehindert und meine Antraege fuer eine private Berufsunfaehigkeitsversicherung wurden abgelehnt. Zur Zeit bin ich noch berufstaetig, was passiert jedoch, wenn ich auf Grund der Behinderung erwerbunfaehig werde? Ich hatte pratische keine Chance, die durch die Gesetzaenderung entstehende Luecke durch private Vorsorge zu schliessen. Gibt es dafuer eine Haertefallregelung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für den von Ihnen geschilderten Fall hat der Gesetzgeber keine "Härtefallregelung" vorgesehen.

2 Antworten

Schadeam 15.03.2009 | 20:47
Aus der jährlichen Renteninformation ersehen Sie den momentanen Anspruch einer EM Rente. Das bekommen Sie im Leistungsfall. Einen wie auch immer gearteten Härtefallausgleich sehe ich nicht.
Wolfgang Amadeusam 16.03.2009 | 21:54
Hallo Dirk, die Erwerbsminderungsrente gibt es weiterhin, allerdings wurde vor einigen Jahren die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Wenn Du also erwerbsunfähig wirst (heute spricht man von erwerbsgemindert), dann brauchst Du Dir keine Sorgen machen, dann bekommst Du eine Rente. Wenn Du allerdings nur berufsunfähig wirst, d.h. Du hast einen erlernten Beruf, den Du bisher noch ausgeübt hast, den Du jedoch jetzt nicht mehr ausüben kannst, dann bist Du tatsächlich darauf angewiesen, dass für Dich die Härtefallregelung gilt, die es - obwohl der Experte was anderes behauptet - tatsächlich gibt und die da lautet: Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist, kann nach wie vor bei Berufsunfähigkeit eine Rente bekommen, nämlich eine teilweise (sprich halbe) Erwerbsminderungsrente.
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