Die Regelaltersrente können Versicherte erhalten, die die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen.
Für die in Deutschland geborenen Kinder können Ihrer Mutter insgesamt 24 Monate angerechnet werden.
Durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen (für die fehlenden 36 Monate), kann Ihre Mutter einen Anspruch auf die Regelaltersrente erwerben.
Ich empfehle Ihnen bzw. Ihrer Mutter eine individuelle Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.