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Experten-Antwort

Rente bei Hausfrauen

von Ozhan Dere22.11.2010 | 00:11
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehrgeehrte Damen und Herren, meine Mutter ist 1945 geboren und hat 4 Kinder. 2 in der Türkei geboren und bis zum 8 Lebensjahr in der Türkei lebend dann nach Deutschland eingewandert. 2 Kinder in Deutschland geboren und hier aufgewachsen. zeitlebens war meine Mutter eine Hausfrau und hat keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt. Sie ist verheiratet und lebt seit mehr als 40 Jahre mit meinem Vater. Mein Vater ist rentner und 1940 geboren. Meine Fragen. Kann meine Mutter Rente beziehen, wenn ja, welche wege muss ich gehen und wieviel würde sie beziehen? Wenn mein Vater versterben würde, gibt es dann einbussen zur Witwenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Regelaltersrente können Versicherte erhalten, die die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen.

Für die in Deutschland geborenen Kinder können Ihrer Mutter insgesamt 24 Monate angerechnet werden.

Durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen (für die fehlenden 36 Monate), kann Ihre Mutter einen Anspruch auf die Regelaltersrente erwerben.

Ich empfehle Ihnen bzw. Ihrer Mutter eine individuelle Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

RFnam 22.11.2010 | 19:06
Kindererziehungszeiten (KEZ) gelten als Pflichtbeiträge. Für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren sind, gibt es 1 Jahr KEZ Für eine Regelaltersrente sind noch 36 freiwillige Monatsbeiträge (gegenwärtiger Mindestbeitrag 79,90 EUR) zu zahlen. Für Kinder, die nach dem 31.12.1991 geboren sind, gibt es 3 Jahre KEZ. In diesem Fall wäre mit 2 Kindern der Anspruch auf eine Regelaltersrente bereits erfüllt.
W*lfgangam 22.11.2010 | 20:43
Hallo Ozhan Dere, Ihre Mutter wird in diesem Jahr 65 Jahr alt (oder ist es schon geworden). Wenn Sie jetzt einen Rentenantrag stellt (Regelaltersrente - ab 65) hat Sie die Möglichkeit, die fehlenden (3) Jahre durch eine Beitragsnachzahlung einzuzahlen, um damit sofort einen Altersrentenanspruch zu erhalten. Kosten/Nutzenrechnung: 3 Jahre kosten: 36 Monate * 79,60 EUR = 2856,60 EUR Die Rente beträgt rd. 66 EUR brutto (Kinder im Westen erzogen). Davon gehen noch rund 10 % für die Kranken- und Pflegeversicherung weg, bekommt Sie 60 EUR mtl. ausgezahlt, damit hat Sie die knapp 3000 EUR für die Beiträge - um überhaupt die Rente zu bekommen - nach rd. 4 Jahren wieder ausbezahlt bekommen ...erst dann 'rechnet' sich die Beitragsnachzahlung. 25 % Rendite - auch nicht schlecht ... Entscheiden Sie selbst, ob sich das für Ihre Mutter rechnet ...wie alt die Verwandten geworden sind ;-) Witwenrente: Ihre Mutter hat vor 2002 geheiratet (?!!), dann hat diese kleine eigene Rente keinen weiteren Einfluss auf die künftige Witwenrente - der Freibetrag für eigene Einkünfte liegt bei 718 EUR mtl. (West). Wenn Sie/Ihre Mutter/die Eltern allerdings schon jetzt (ergänzende)Sozialleistungen erhalten sollten, dann lassen Sie die Finger von der Beitragsnachzahlung. Gruß w.
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