Hallo Gabriele Heickendorf,
wenn Sie mit der Einschätzung Ihres Leistungsvermögens nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Die medizinische Beurteilung wird dann nochmals überprüft.
Mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt bei Ihnen teilweise Erwerbsminderung vor. Haben Sie allerdings keinen Ihren Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatz, und sind arbeitslos, wird Ihnen Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.