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Rente bei Schwerbehinderung

von Winfridrich19.08.2008 | 08:12
1125 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich männlich bin am 12.06.1950 geboren. Habe eine Schwerbehinderung für 5 Jahre von 60%. Bis 1/2012 35 Versicherungsjahre sind nicht erfüllt! Wann kann ich, auch mit Abschlägen, die Rente für Schwerbehinderte bekommen. Danke für Ihre Auskunft.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Winfridrich,

wenn Sie nicht die Möglichkeit haben für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit (15 Jahre Versicherungszeit, 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten zehn Jahren und bis 60 ein Jahr arbeitlos ab 58,5 Jahren oder Altersteilzeit) zu beziehen, dann ist erst mit 65 Jahren und 4 Monaten die reguläre Regelaltersrente möglich.

2 Antworten

Wolfgangam 19.08.2008 | 08:29
Hallo Winfridrich, > 35 Versicherungsjahre sind nicht erfüllt! Ohne die Wartezeit von 35 Jahren kann es keine Altersrente wg. Schwerbehinderung geben. Mehr Info über die Altersrenten und deren Voraussetzungen finden Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
Brilleam 19.08.2008 | 08:37
Hallo Winfridich! Unter den geschilderten Umständen - gar nicht! Wie viele Monate fehlen Ihnen derzeit auf die lange Wartezeit von 420 Monaten mit rentenrechtlichen (!) Zeiten (hier zählen u.U. nicht nur Beitragszeiten!) ? Können Sie diese 420 Monate bis zum 60.Lj. oder bis Ende 2011 noch erfüllen? Andernfalls kommen evtl. die AR wegen ALO oder ATZ in Betracht! Liegen evtl. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente (noch) vor? Auch das wäre ein Weg, wenngleich Sie aus der Schwerbehinderung allein nicht automatisch den Tatbestand 'Erwerbsminderung' ableiten können!
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