Hallo Winfridrich,
wenn Sie nicht die Möglichkeit haben für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit (15 Jahre Versicherungszeit, 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten zehn Jahren und bis 60 ein Jahr arbeitlos ab 58,5 Jahren oder Altersteilzeit) zu beziehen, dann ist erst mit 65 Jahren und 4 Monaten die reguläre Regelaltersrente möglich.