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Experten-Antwort

Rente bei Schwerbehinderung

von Moser06.06.2014 | 18:56
1695 Ansichten
8 Antworten

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Mit welchen Abschlägen muß ich bei meiner Rente rechnen. Geburtsjahr 1954 Schwerbehindert GdB.50 seit 8.4.2009 Berufstätig seit 1.8.1968 ohne Unterbrechung.z.Z.in Altersteilzeit bis 31.12.2015. Rentenbeginn 1.2.2015 Kommt bei mir evtl.eine andere Rentenart als die Rente bei Schwerbehinderung in Frage.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Neben der Altersrente wegen Schwerbehinderung könnten Sie sich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch noch für die Rente für langjährig oder für besonders langjährig Versicherte entscheiden. Allerdings können Sie auch dann nicht vor 2/2015 Ihre Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Mit 61 können Sie auch eine Rente für langjährig Versicherte nicht abschlagsfrei in Anspruch nehmen.

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6 Antworten

KSCam 06.06.2014 | 19:06
Wann geboren? Ist der 01.02.15 der frühest mögliche Beginn der AR für Schwerbehinderte (60+8) hätten Sie dann 10,8% Abschlag.
Moseram 06.06.2014 | 19:00
Altersteilzeit nicht bis 31.12.2015 sondern bis 31.01.2015.
KSCam 06.06.2014 | 19:04
Überprüfen Sie bitte die Angaben: es ist unlogisch ATZ bis 31.12.15 und Rentenbeginn am 01.02.15. ?? Oder meinten Sie dass die AR für Schwerbehinderte frühestens ab Februar 15 möglich wäre, Sie aber erst ab 01.01.16 in Rente gehen? Dann hätten Sie noch 7,5% Abschlag bei der AR für Schwerbehinderte. Die AR für langjährig Versicherte wäre frühestens mit 63, die AR für besonders langjährig Versicherte frühestens mit 63+4 möglich.
Moseram 10.06.2014 | 10:51
Vor 2/2015 gehe ich ja nicht in Rente.Bedeutet es,das ich ab Februar 2015 bei der Rente für langjährig Versicherte abschlagfrei gehen kann.
Moseram 10.06.2014 | 15:59
Kann man generell sagen,welche Rentenart (Schwerbehindert oder besonders langjährig versichert)die günstigere ist.Worin besteht der Unterschied.
W*lfgangam 10.06.2014 | 21:51
Hallo Moser, kann man so nicht sagen, ohne die individuellen Versicherungsverhältnisse und weiteren Rahmenbedingungen zu kennen (so genannter Vertrauensschutz in alte Rentenregelungen). Zum Ende des Jahres (4 Monate vor Rentenbeginn) nehmen Sie Kontakt mit der nächsten Beratungsstelle auf, da wird Ihnen geholfen! Da Sie noch Beschäftigter sind (in ATZ-Passiv-Phase) mit vorprogrammiertem Beschäftigungsende, müssen Sie es nehmen wie es kommt - wie oben schon gesagt: in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte rutschen Sie nicht rein, die wäre erst mit 63 + 4 Monaten (2017) möglich. Ihr Beschäftigungsverhältnis endet aber schon 2 Jahre früher. Herr Moser, Sie haben sich vor dem ATZ-Vertrag für diese Beschäftigungsregelung mit der damals prognostizierten/gekürzten Renten entschieden, Sie stehen aktuell nicht schlechter da - denken Sie nicht zurück, Sie hätten damals keinen anderen ATZ-Vertrag bekommen und müssten ggf. immer noch voll 'Malochen'. Gruß w.
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