Rente bei Schwerbehinderung

von
Apfelbaum

Sehr geehrte Team

Ich erhalte eine befristete EM Rente, Verlängerung wurde gestellt. Ich bin zu 50 Prozent Schwerbehindert UNBEFRISTET. Ich habe mich im Internet schlau gemacht und ausgerechnet das ich am 1.03,2023 wegen der Schwerbehinderung in Rente gehen könnte . Ich bin BJ 1961/ August . die 10,8 Prozent nimmt man ja sowieo mit in die Rente richtig?.
Ich möchte das wissen um mch auf diese Situation vorzubereiten mental und ie sieht das aus wenn man eine Verlängerung bekäme ? Gilt das dann bis zu diesem Datum ?
Ich würde mich sehr über eine kompetente Antwort freun uns sage hier schon einmal vorab Danke .

von
W°lfgang

Hallo Apfelbaum,

mit Erreichen des frühestmöglichen Alters für eine Altersrente (hier: Altersrente für schwerbehinderte Menschen) sollten Sie umgehend den Antrag dann zeitnah *) auch stellen. Damit sind Sie raus aus den Weiterzahlungsanträgen für die EM-Rente und haben damit Ihre Ruhe - die Höhe der Rente wird sich eh nicht ändern.

*) 3-6 Monate vorher ist zulässig. Da kein Einkommen bis zum Altersrentenbeginn läuft, können Sie den Antrag auch schon 6 Monate vorher stellen.

Gruß
w.

von
Apfelbaum

Vielen Dank Wolfgang .
Ich habe ihre Antwort nicht verstanden sorry . Hier nocheinmal doie präzise Frage . Geburt 08,1961 Schwerbehindert 50 Prozent unbefristet. Ab wann kann ich die vorgezogene Rente erhalten? Welches Datum . Ist mein Datum 03.2023 richtig gerechnet. Und wieso sollte ich dann jetzt die Rente beantragen wennn sie doch erst viel später mir zusteht?. Gruss

von
EM Bestandsrentner

Zitiert von: W°lfgang
Hallo Apfelbaum,

mit Erreichen des frühestmöglichen Alters für eine Altersrente (hier: Altersrente für schwerbehinderte Menschen) sollten Sie umgehend den Antrag dann zeitnah *) auch stellen. Damit sind Sie raus aus den Weiterzahlungsanträgen für die EM-Rente und haben damit Ihre Ruhe - die Höhe der Rente wird sich eh nicht ändern.

*) 3-6 Monate vorher ist zulässig. Da kein Einkommen bis zum Altersrentenbeginn läuft, können Sie den Antrag auch schon 6 Monate vorher stellen.

Gruß
w.

Also ich werde den Rat von @Wolfgang sicher nicht befolgen da ich immer noch auch Gleichbehandlung bei den Zurechnungszeiten für alle Erwerbsminderungsrentner warte und meine Ansprüche nicht verwirken lassen will.

von
Siehe hier

Zitiert von: EM Bestandsrentner

Also ich werde den Rat von @Wolfgang sicher nicht befolgen da ich immer noch auch Gleichbehandlung bei den Zurechnungszeiten für alle Erwerbsminderungsrentner warte und meine Ansprüche nicht verwirken lassen will.

Sofern Sie bereits um Überprüfung der EM-Rente aufgrund des noch zu erwartenden Urteils gebeten haben und das Verfahren bis zur Entscheidung 'ruht', würde dies dann auch rückwirkend gelten.
Uns sich dann (auch rückwirkend) auf die Folgerenten auswirken.

Informieren Sie sich dazu etwas ausführlicher hier:

https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/sozialverbaende-hoffen-auf-mehr-geld-fuer-fruehrentner.html

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Rechtsfragen/DE/B_13_R_24_20_R.html

von
King Kong

Zitiert von: Apfelbaum
Vielen Dank Wolfgang .
Ich habe ihre Antwort nicht verstanden sorry . Hier nocheinmal doie präzise Frage . Geburt 08,1961 Schwerbehindert 50 Prozent unbefristet. Ab wann kann ich die vorgezogene Rente erhalten? Welches Datum . Ist mein Datum 03.2023 richtig gerechnet. Und wieso sollte ich dann jetzt die Rente beantragen wennn sie doch erst viel später mir zusteht?. Gruss

Ja, das Datum 03/2023 ist richtig (Rente für schwerbehinderte Menschen - jedoch mit Abschlag!)

Voraussetzung:
- GdB min.50%
- min. 35 Versicherungsjahre

Experten-Antwort

Hallo Apfelbaum,
das Datum des frühestmöglichen Rentenbeginns zum 01.03.2023 haben Sie korrekt ermittelt.
Zu diesem Zeitpunkt haben Sie theoretisch einen Abschlag von 10,8 %, da Sie aber einen gesetzlich festgeschrieben Bestandsschutz auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente haben, wird sich der bisherige Erwerbsminderungsrentenbetrag nicht verringern, zumindest bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, verdoppelt sich der Betrag mindestens.
Die Rente kann ggfls. auch über dieses Datum hinaus verlängert werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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