Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente bei teilweiser Erwerbsminderung

von Anna07.05.2015 | 21:24
1175 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Mann Hat schon seit Jahren gesundheitliche Probleme. Heute hat er die Teilerwerbsminderungsrente beantragt. Er möchte in Zukunft statt 7 nur 5 Stunden arbeiten. Er ist 42 Jahre alt, sein Bruttolohn hat die letzten Jahre ca. 2500 Euro betragen. Er hat bis jetzt 15 Entgeltpunkte für die Versicherungszeiten bekommen. Seine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird im Moment mit 800 Euro angegeben. Mit wieviel kann er Netto (also mit Abzügen) bei einer Teilerwerbsminderungsrente rechnen. Vielen Dank schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Genau kann man Ihre Frage hier nicht beantworten. Richtig ist, was W*olfgang schreibt. Letztlich beträgt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die Hälfte von der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Auch mit den genannten Abzügen müssen Sie rechnen. Wenn Ihr Ehemann weiter arbeitet, kann es sein, dass sein Verdienst die Hinzuverdienstgrenzen überschreitet und die Rente nur noch zur Hälfte oder gar nicht gezahlt wird. Die Hinzuverdienstgrenzen sind abhängig vom Tätigkeitsort und dem Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre. Sie werden folglich individuell ermittelt.

Genaueres können Sie in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers erfahren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 07.05.2015 | 21:43
Hallo Anna, 1/2 Rente, davon 10,55 % wg. KV/PV abgezogen (10,80 %, sofern er keine Elterneigenschaft hat/kein Kind vorhanden) UND sofern die letzte Rentenauskunft ab 01.07.2014 erstellt worden ist. Rentenauskünften davor fehlt noch die etwas verlängerte Zurechnungszeit bis 62 (also 20-60 EUR mehr Brutto-Monatsrente auf aktuelle EM-Renten). UND, sofern er mit der Rente Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner wird - andernfalls (bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung) bekommt er die halbe 'Brutto'-Rente + 7,3 % Zuschlag zur Krankenversicherung als Selbstzahler, zahlt aber den kompletten Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag allein. UND, sofern nicht noch anderes Einkommen neben der Teil-EM-Rente besteht. Ihre Frage war daher nicht ganz präzise, was den möglichen Auszahlungsbetrag betrifft, da abschließende Informationen zur KV/PV/anderen Einkommensarten fehlen. Tipp: Beratungsstelle fragen. Gruß w.
GroKoam 08.05.2015 | 06:56
Wow, 42 Jahre alt und schon 15 Punkte. Mit dem Arbeiten hat Er es wohl nicht so.
KleinKoam 08.05.2015 | 08:25
@ GroKo: Das hast Du wohl auch nicht, so bescheuert wie Du hier laufend herumstänkerst. Geh Du doch mal arbeiten oder mach etwas Sinnvolles, zum Beispiel Dich vor einen Zug werfen.
Achillam 08.05.2015 | 08:37
Mein Mann Hat schon seit Jahren gesundheitliche Probleme. Heute hat er die Teilerwerbsminderungsrente beantragt. Er möchte in Zukunft statt 7 nur 5 Stunden arbeiten. Er ist 42 Jahre alt, sein Bruttolohn hat die letzten Jahre ca. 2500 Euro betragen. Er hat bis jetzt 15 Entgeltpunkte für die Versicherungszeiten bekommen. Seine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird im Moment mit 800 Euro angegeben. Mit wieviel kann er Netto (also mit Abzügen) bei einer Teilerwerbsminderungsrente rechnen. Vielen Dank schon mal.
Wow, 42 Jahre alt und schon 15 Punkte. Mit dem Arbeiten hat Er es wohl nicht so.
Bitte erstmal nachrechnen wie viel das Bruttoeinkommen jährlich an Entgeltpunkten ergibt. Wenn nicht immer 2500 Euro Brutto verdient wurde, kann sein, das trotz Arbeit eben nur 15 Punkte rauskommen. Bei aller Satire, bitte nachdenken ob es sein kann, das der Mann trotzdem seit dem 17. Lebensjahr gearbeitet hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026