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Experten-Antwort

Rente bei Tod des Ehemannes

von Marie03.04.2012 | 11:29
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann bezieht eine Erwerbsminderuntsrente von 800,00 netto und ich eine Erwerbsm.rente von 1500,00 EUR netto. Wieviel Rente steht mir nach dem Tod meines Mannes zu? Bekommt mein Mann bei meinem Tod dann auch das Gleiche? MfG Marie

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich beträgt eine Hinterbliebenenrente 55% (noch 60% bei Eheschließungen vor dem 01.01.2002 und weiteren besonderen Konstellationen) des Anspruchs der verstorbenen Person.

Auf diesen 55/60% igen Anspruch werden eigene Einkünfte des überlebenden Ehegatten angerecht und führen ab gewissen Grenzen (derzeit ca. 725 Euro) zur Kürzung des Hinterbliebenenanspruchs.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das hieße (ganz grob dargestellt)

a) bei Tod Ihres Mannes

60% von seiner Rente = 480.-

Abzüglich Ihres Einkommens oberhalb des Freibetrages (1500.- Ihre Rente minus 725.- Freibetrag = 775.- zuviel). Von diesen 775.- zuviel führen 40% zur Kürzung der Hinterbliebenenrente (775.- zuviel, davon 40% = 310.-)

Ergibt 480.- Hinterbliebenenanspruch minus 310.- Euro Kürzung = 170.- zu zahlende Hinterbliebenenrente (plus Ihre eigene Rente die unverändert bleibt)

b) bei Ihrem Tod

60% von Ihrer Rente = 900.-

Abzüglich des Einkommens Ihres Mannes oberhalb des Freibetrages (800.- Rente minus 725.- Freibetrag = 75.-zuviel). Von diesen 75.- zuviel führen 40% zur Kürzung der Hinterbliebenenrente (75.- zuviel, davon 40% = 30.-)

Ergibt 900.- Hinterbliebenenanspruch minus 30.- Euro Kürzung = 870.- zu zahlende Hinterbliebenenrente (plus die eigene Rente Ihres Mannes die unverändert bleibt)

Bitte beachten Sie, dass o.g. Darstellung sehr verkürzt und vereinfach ist.

Insbesondere mögliche weitere anrechenbare Einkünfte des überlebenden Ehegatten führen zu erheblich anderen Ergebnissen.

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4 Antworten

Marieam 03.04.2012 | 12:40
Viellen Dank für die schnelle Antwort, das hieße also, meine Rente würde um 725,-- Eur gekürzt und dazu die volle Rente von meinem Ehemann? MfG Marie
Marieam 03.04.2012 | 13:21
Vielen Dank, sie haben mir sehr geholfen. MfG Marie
Marieam 03.04.2012 | 12:49
Vieelen Dank für die schnelle Antwort, also, meine Rente würde um 725,-- Eur gekürzt und dazu die volle Rente von meinen Ehemann? MfG Marie
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