Hallo,
ich schließe mich der Antwort von ??? an. Während einer Umschulung erhalten Sie Übergangsgeld.
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Hallo,
ich schließe mich der Antwort von ??? an. Während einer Umschulung erhalten Sie Übergangsgeld.
Seit 01.01.2000 gibt es in der Rentenversicherung die sog. Erwerbsminderungsrenten. Damit wurden die früheren BU-/ EU-Renten abgelöst.
Teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich geunken ist, Sie aber noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten liegt volle Erwerbsminderung vor. Anders als die früheren BU-/ EU-Renten stellen die Erwerbsminderungsrenten stellen also auf Ihr persönliches Leistungsvermögen ab. Auf Ihre bisherige Tätigkeit kommt es dabei nicht an.
Vertrauensschutz genießen hierbei jedoch Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Diese Personen können bei gesundheitlichen Einschränkungen allein in Ihrem bisherigen Beruf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen (qualifizierten) Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind.
Guten Morgen,
zu Ihrer letzten Frage schließe ich mich der Aussage von Nick L.Beck an.
Hinsichtlich der Klärung eines Anspruchs auf Zwischenübergangsgeld wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeitung.
GroKo - 1:0 für Sie - da schließe ich mich an !!!!!!nun meine letzte frage: welchen schaden zahlt die rentenversicherung, wenn sozialgericht zu gunsten des versicherten urteilt und renteversicherung anerkennt? bin mal auf antwort gespannt.Dachschäden sind nicht Sache der Rentenversicherung.
Traurig. so was .....:-(Dachschäden sind nicht Sache der Rentenversicherung.GroKo - 1:0 für Sie - da schließe ich mich an !!!!!!
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