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rente bei voller erwerbsminderung

von max02.10.2007 | 13:12
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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als ich 13 jahre war hatte ich einen verkehrsunfall, nun bin ich 23 und seit diesem jahr bin ich laut rentenbescheid voll erwerbsgemindert allerdings erstmal befristet bis ende 2009.rente erhalte ich nicht weil mir dazu die rentenrechlichen zeiten fehlen. ich habe ca. 1 jahr zeiten wo für mich eingezahlt wurde ansonsten sind da schulzeiten und schulische ausbildungen aber die zählen wohl nicht ? kann man auch beiträge nachzahlen und so einen anspruch erhalten ? wenn ich sowieso keinen anspruch habe , warum dann diese befristung ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu Ihrer Frage, warum bei Ihnen volle Erwerbsminderung nur auf Zeit festgestellt wurde: Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet. Sie werden NUR dann unbefristet (also auf Dauer) geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Der Regelfall ist also eine Zeitrente.

Ob Sie Beiträge nachzahlen könnten (evtl. käme eine Nachzahlung freiwilliger Beiträge für Schulzeiten in Betracht) und ob dies auch "sinnvoll" wäre, lässt sich hier im Forum leider nicht so einfach beantworten.

Sie sollten daher mit Ihren Unterlagen (Rentenablehnungsbescheid und Versicherungsverlauf) bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen vorsprechen und sich dahingehend ausführlich beraten lassen. Die für Sie nächstgelegene können Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Service - Beratungsstellen" ermitteln.

5 Antworten

Unbekanntam 02.10.2007 | 13:22
Eine kurze Rückfrage: Wer hat die Erwerbsminderung festgestellt bzw. anerkannt? In der Regel prüft der medizinische Dienst der Rentenversicherung nur, wenn auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nachzahlen kann man leider nichts. Die Schulzeiten sind Anrechnungszeiten, also keine "Beitragszeiten" wo was eingezahlt wurde. Ich nehme an, Sie haben einen Grundsicherungsantrag gestellt. Leistungen vom Grundsicherungsamt erhalten, wenn man noch keine 65 ist, nur dann, wenn man unbefristet voll erwerbsgemindert ist. Die Rentenversicherung prüft das im Auftrag des Grundsicherungsamtes. Da Sie jedoch nur befristet vollerwerbsgemindert sind, dürften Sie vom Grundsicherungsamt keine Leistung erhalten. In diesem Fall müssten Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen. Falls der Sachverhalt anders als von mir geschätzt sein sollte, lassen Sie es uns bitte kurz hier im Forum wissen. Haben Sie irgendwelchen zivilrechtlichen Schritte wie Schadenersatz gegenüber dem Versucher geltend gemacht. Grundsätzlich ist es so, dass bei Verkehrsunfällen, die Versicherung des Schuldigen, Pflichtbeiträge in Form von Schadenersatz an die RV zahlt. Natürlich ist das ein langer Rechtsweg, der erst einmal hätte durchgestritten werden müssen.
maxam 02.10.2007 | 16:54
also das war so: da ich mehrere ausbildungen begonnen habe aber nicht beenden konnte - weil ich einfach nicht belastbar bin - schickte mich das arbeitsamt zur berufstestung. dor stellte man fest - nicht ausbildungs- und arbeitsfähig. daraufhin mußte ich einen rentenantrag stellen- mit dem ergebnis - keine rentenrechtlichen zeiten ? also stellte ich einen antrag auf grundsicherung - da aber im rentenbescheid steht das ich befristet voll erwerbsgemindert bin ( die wissen ganz genau das es nicht besser wird - eher schlechter ) erhalte ich die hilfe zum leben. werden da auch beiträge abgeführt ? zu der frage ob ich da zoevielrechliche ansprüche habe - nein denn damals konnte kein arzt sagen wie sich mein gesundheitszustand verändert außerdem konnte ( oder besser wollte ) dem autofahrer die schuld nachweisen. ich würde mich freuen wenn sie mir sagen könnten ob ich auch beiträge nachzahlen kann so das ich vieleicht doch eine erwerbsunfähigkeitsrente erhalten würde und wieviel müsste ich bezahlen vielen dank
Grundsicherungswirrwar hat Systemam 03.10.2007 | 01:30
Als VOLL Erwerbsgeminderter - wenn auch auf Zeit- haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil Sie dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Insofern taugt der Rat von "unbekannt" nichts. Der gute Sozialstaat hat Sie nun aber nicht verhungern lassen, da Sie - was auch korrekt ist- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem III. Kapitel des SGB XII (Sozialgesetzbuch) beziehen. Sowohl Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII als auch Arbeitslosengeld II (= Grundsicherung für Arbeitsuchende) und Hilfe zum Lebensunterhalt werden dem Grunde nach mittels eines gleichen Berechnungsschemas berechnet. Gravierende Unterschiede bestehen allerdings in den Vermögensfreibeträgen, die beim ALG II wesentlich höher liegen als bei den beiden anderen genannten Bedürftigkeitsleistungen. Die Alibi-Rentenbeiträge, die NUR beim Bezug von ALG II zu zahlen wären, würden Ihnen aber auch nicht so richtig weiterhelfen, da für ein Jahr ALG II-Bezug nur etwas über 2 lumpige Euro an Rentenanwartschaften gutgeschrieben würden. Um also eine auskömmliche Rente zu "erwirtschaften", müssten Sie schon mal locker mehrere Hundert Jahre ALG II beziehen! Das mit der Nachzahlung von Beiträgen vergessen Sie lieber ganz schnell wieder. Unabhängig davon, dass dafür keine rechtliche Grundlage besteht, wer sollte denn Ihrer Meinung nach den Spaß bezahlen? Sie können natürlich aus Ihrem Regelsatz in Höhe von monatlich schlanken 347 Euro gerne laufend freiwillige Beiträge bezahlen, müssten dann aber verhungern, weil nicht mehr genügend zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts zur Verfügung steht. Ein nennenswertes Vermögen dürften Sie als Sozialhilfebezieher ja nicht haben, von welchem Sie die Beiträge aufbringen könten, weil Ihnen der Gesetzgeber gerade mal rund 2.600 Euro als Vermögensfreibetrag zugesteht. Trösten Sie sich damit, dass Sie sich eben schon jetzt darin üben dürfen, mit Sozialhilfe/ Grundsicherung auskommen zu müssen. Die Mehrzahl der jetzt Aktiven, wird in nicht allzu ferner Zukunft auch nur von Grundsicherung leben müssen, da kann der gute Onkel Rische noch so sehr vor einer weiteren Absenkung des Rentenniveaus warnen. Seine Warnungen werden ungehört im Winde verhallen. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Es grüßt Sie am Tag der Deutschen Einheit Ihr Amadé
maxam 03.10.2007 | 13:52
danke für die antwort ! ich kann mich aber nicht so recht damit anfreunden das ich ein leben lang mit 347,00 € lenben soll. träume von familie, haus , urlaub ... sind für mich erledigt und ehrlich gesagt nur weil so ein a... mich übern haufen gefahrn hat und nicht dafür zur rechenschaft gezogen wird. das ist schon alles sch...
Schadeam 03.10.2007 | 16:26
aber der Beitragszahler und der Steuerzahler in Deutschland kann auch nichts für Ihr Schicksal. Uns so gesehen sind die 347€ + Wohnkosten+Heizung+Stron, Wasser, etc ja gar nicht so schlecht.
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