Hallo Heffinger,
bei Verzug eines Rentenberechtigten von Frankreich nach Deutschland verbleibt es bei der bisherigen Rentenzahlung. Der französische Träger zahlt aus den französischen Zeiten, der deutsche Versicherungsträger aus den deutschen Zeiten. Als Mehrfachrentner (deutsche und französische Rente) unterliegen Sie grds. der Krankenversicherung des Wohnortstaates. Die Prüfung, ob ein Wechsel der KV durchzuführen ist, erfolgt durch die zuständige deutsche Krankenkasse.