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Experten-Antwort

Rente beim Arbeitgeber verschweigen

von Ottfried05.07.2012 | 08:28
2770 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich möchte nicht, dass mein zukünftiger Arbeitgeber von meiner Teilwerbwerbsminderungsrente etwas weiß. Ich könnte halbtags arbeiten und von der Hinzuverdienstgrenze her würde ich noch die Rente bekommen. Ich wäre monatlich nicht auf die Rente angewiesen. Vielleicht mit dem Steuernachweis am Ende vom Jahr die Rente sich überweisen lassen? Gibt es da eine Lösung? Danke. MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Laufende Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen grundsätzlich jeden Monat zur Auszahlung. Eine einmalige Auszahlung (z.B. am Jahresende) ist deshalb nicht möglich.

Der Rentenversicherungsträger führt regelmäßige Überprüfungen des Hinzuverdienstes durch. Meist werden die Arbeitgeber bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts hierbei eingebunden. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass Ihr Arbeitgeber vom laufenden Rentenbezug Kenntnis erhält.

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9 Antworten

oder soam 05.07.2012 | 10:17
Ihre teilweise EM-Rente erhalten Sie, weil gesundheitliche Einschränkungen vorliegen - das muss Ihr künftiger Arbeitgeber wissen, um z.B. seinen Schutzpflichten Ihnen gegenüber nachzukommen (z.B. Sie hätten eine Tätigkeit, welche Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht machen sollten und es passiert ein Unfall...! - da hätten Sie und Ihr AG ein Problem...oder zwei!) Evtl. führen einzelne Monatszahlungen zum Überschreiten beim Hinzuverdienst - dann wird vom AG ohnehin eine monatliche Aufstellung der Verdienste benötigt, damit die nächst niedrigere HzV-Grenze geprüft werden kann etc. Wollen Sie Ihr Arbeits- (und damit Vertrauens-)verhältnis mit der Unwahrheit beginnen?!
oder soam 05.07.2012 | 14:49
Wollen Sie Ihr Arbeits- (und damit Vertrauens-)verhältnis mit der Unwahrheit beginnen?!
Etwas verschweigen, wenn man nicht danach gefragt wird, ist keine Unwahrheit.
Die Grenzen Ihrer persönlichen Moralvorstellungen setzen Sie selbst - kein anderer! Wo kein Kläger, da kein Richter - aber: wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe...!
Tarzanam 05.07.2012 | 17:23
Wenn ich nicht danach gefragt werde, würde ich auch nichts sagen. Wenn sie was sagen, laufen sie natürlich Gefahr, daß sie die Arbeit nicht bekommen oder der Arbeitgeber ihnen weniger bezahlen will.
oder soam 06.07.2012 | 07:31
Wie gesagt, das muss jeder mit sich selbst ausmachen - nur, wie oft lese ich hier im Forum, dass der AG nicht über 'Aufstockung im Minijob' aufgeklärt hat und damit 60 und mehr Monatsrenten flöten gegangen sind ... da kann der AG natürlich auch sagen, mein Minijobber hat ja nicht gefragt?! Der AG zahlt z.B. VL, aber nur wenn er danach gefragt wird; es gibt den Mindesturlaub, außer man fragt nach mehr etc. Leute wo kommen wir denn da hin...?!
oder soam 06.07.2012 | 12:31
Ich verstehe Sie und Ihre Sorgen schon, verweise aber nochmals auf meine Bedenken hinsichtlich eines möglichen Unfalls und den Schwierigkeiten, die auf alle Beteiligten zukommen können: Ihre teilweise EM-Rente erhalten Sie, weil gesundheitliche Einschränkungen vorliegen - das muss Ihr künftiger Arbeitgeber wissen, um z.B. seinen Schutzpflichten Ihnen gegenüber nachzukommen (z.B. Sie hätten eine Tätigkeit, welche Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht machen sollten und es passiert ein Unfall...! - da hätten Sie und Ihr AG ein Problem...oder zwei!) Das das Leben oft hart und unfair ist weiß ich auch...!
Galgenhumoram 10.07.2012 | 10:34
er wird es spätestens dann wissen, wenn die DRV eine Arbeitgeberauskunft zu der dortigen Beschäftigung rausschickt....auch wenn sie die Verdienstgrenzen einhalten, stehen die Chancen Ihren gesundheitlichen Ist-Zustand aufs Korn zu nehmen bei nahezu 100% also sie sollten sich eher um die DRV als um den Arbeitgeber Sorgen machen
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