Laufende Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen grundsätzlich jeden Monat zur Auszahlung. Eine einmalige Auszahlung (z.B. am Jahresende) ist deshalb nicht möglich.
Der Rentenversicherungsträger führt regelmäßige Überprüfungen des Hinzuverdienstes durch. Meist werden die Arbeitgeber bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts hierbei eingebunden. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass Ihr Arbeitgeber vom laufenden Rentenbezug Kenntnis erhält.