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Experten-Antwort

Rente Besonders langjährig Versichert

von -Paul-11.04.2016 | 09:12
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4 Antworten

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Bin Jahrgang 53 in Voller EMR GBR über 50 Schwerbehindert Habe mit Belegten Ausbildungszeiten Berufszeiten sowie Zurechnungszeiten knapp 45 Jahre bis zum 60 Jährigen erreicht Verringern sich durch die EMR Abzug 10.8 % auch die Anrechenbaren Zeiten (45 Jahre) Welche Möglichkeiten Ergeben sich mir um frühestmöglich in Altersrente gehen zu Können Einen weiteren Abschlag möchte ich Vermeiden Seit EMR keine weiteren Einkommen ec

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo -Paul-,

wie „SuchenUndFragen“ bereits zutreffend festgestellt hat, kann die Zurechnungszeit bei den für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte notwendigen 45 Jahren mit Pflichtbeiträgen nicht mit berücksichtigt werden.

Welche Zeiten im Einzelnen angerechnet werden können, erfahren Sie unter dem folgendem (ebenfalls schon genannten) Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_rente_mit_63.html

Hinsichtlich des für Sie möglichen frühestmöglichen Rentenbeginns einer Altersrente können Sie sich im Übrigen mittels des unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

zur Verfügung stehenden Rentenbeginnrechner konkret informieren. Hier werden Ihnen nach Angabe Ihres Geburtsdatums und weiterer (weniger) notwendiger Informationen alle für sie möglichen Alternativen mit und ohne der ggf. zu erwartenden Rentenabschläge aufgezeigt.

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3 Antworten

-Paul-am 11.04.2016 | 10:30
Nachtrag: Zurechnungszeiten sind aus VEMR
SuchenUndFragenam 11.04.2016 | 12:52
Die Zurechnungszeiten zählen nicht zu den 45 Jahren für eine "Rente mit 63". Da werden nur die Zeiten mit Pflichtversicherung gezählt. Siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Al…
Schadeam 11.04.2016 | 16:39
Der früheste Rentenbeginn der AR ist bei jg 53 mit 60+7 Monaten möglich. Weitere Abschläge entstehen nicht wenn ein Voll EM Rentner in die AR wechselt. In aller Regel wird die AR auch nicht höher werden als die EM Rente. Wenn Sie genau wissen wollen wie hoch die AR ab welchem Zeitpunkt ist können Sie jederzeit eine "Probeberechnung der AR ab xx.xx.xxxx anfordern.
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