Hallo -Paul-,
wie „SuchenUndFragen“ bereits zutreffend festgestellt hat, kann die Zurechnungszeit bei den für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte notwendigen 45 Jahren mit Pflichtbeiträgen nicht mit berücksichtigt werden.
Welche Zeiten im Einzelnen angerechnet werden können, erfahren Sie unter dem folgendem (ebenfalls schon genannten) Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_rente_mit_63.html
Hinsichtlich des für Sie möglichen frühestmöglichen Rentenbeginns einer Altersrente können Sie sich im Übrigen mittels des unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html
zur Verfügung stehenden Rentenbeginnrechner konkret informieren. Hier werden Ihnen nach Angabe Ihres Geburtsdatums und weiterer (weniger) notwendiger Informationen alle für sie möglichen Alternativen mit und ohne der ggf. zu erwartenden Rentenabschläge aufgezeigt.