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rente besonders langjährig versicherte

von Konrad19.01.2017 | 16:48
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Habe sept.1972 meine Lehre begonnen,.seitdem immer berufstätig.Laut Versicherungsverlauf bis Ende 2015 519 Monate zusammen.Von diesen 519 Monaten werden aber in dem Infoschreiben der Rentenversicherung auf einmal nur noch 500 Monate angerechnet.Werden Zeiten mit Bezug von Unterhaltsgeld (Besuch meisterschule )sowie Zeiten von Krankheit + Reha nicht mitgerechnet? Mit AFG bzw Sozl. im Verlauf gekennzeichnet.Was wird sonst noch nicht anerkannt für die abschlagsfreie Rente mit 63 ?

1 Antworten

Manuelam 20.01.2017 | 14:37
Unterhaltsgeld Krankengeldbezug, Übergangsgeld währender der Reha sowie Arbeitslosengeld I können auch auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden. Hierfür müssen ggf. Nachweise vorgelegt werden. Wenn keine Nachweise mehr vorliegen, machen Sie bitte eine kurze Mitteilung darüber an Ihren RV-Träger mit Angabe der damaligen Krankenkasse. Wenn weder Sie noch die Krankenkasse über Unterlagen verfügen kann ggf. von Ihnen eine Eidesstattliche Versicherung angefordert werden.
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