Hallo Konrad,
vermutlich ist Ihr Versicherungskonto noch nicht auf dem aktuellen Stand.
Es sollte eine aktuelle Kontenklärung durchgeführt werden. In diesem Rahmen werden dann entsprechend auch Zeiten des Unterhaltsgeldbezuges und des Krankengeldbezuges für die Anrechnung auf die 45-jährige Wartezeit aktuell geprüft und entsprechend gekennzeichnet.
Die Kontenklärung kann in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung für Sie aufgenommen werden.