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Experten-Antwort

Rente - besonders lanjährig versichert

von Ursula Lemken15.01.2016 | 17:24
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Guten Tag! Ich, Jahrgang 1957, kann laut Rentenmitteilung zum 31.3.2021 in Rente gehen. Im Alter von 61 Jahren bin ich bereits 45 Jahre durchgehend rentenversichert. Stimmt es wirklich, dass ich nach meinen Recherchen, nicht, auch nicht bei Verzicht von 7,2%, mit 61 Jahren in Rente gehen könnte? Wenn dem so ist, bin ich gerade etwas schockiert. Beste Grüße U. Lemken

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ab Jahrgang 1953 erhöht das Lebensalter für den frühest möglichen Renteneintritt bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gem. § 236b --Sozialgesetzbuch (SGB) VI nach der Vollendung des 63. Lebensjahres schrittweise. Das bedeutet das der Jahrgang 1957 erst im Alter von 63 Jahren und 10 Monaten das entsprechende Lebensalter für diese abschlagsfreie Altersrente erreicht. Dies ist unabhängig davon, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von 45 Jahren bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt sind.

Ein Anspruch auf eine Altersrente mit 61 Jahren für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder die Altersrente für langjährig Versicherte bei Vollendung des 63. Lebensjahres ist damit nicht gegeben.

Allenfalls beim Vorliegen von einem Grad der Behinderung von mindestens 50% wäre für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine frühest mögliche Inanspruchnahme für Jahrgang 1957 im Alter von 60 Jahren und 11 Monaten (allerdings mit Abschlägen von 10,8%!) möglich. Abschlagsfrei könnte diese Altersrente erst mit 63 Jahren und 11 Monaten beansprucht werden.

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8 Antworten

KSCam 15.01.2016 | 17:53
Dass Sie schockiert sind, tut mir natürlich leid. Aber in Fachkreisen war nie davon die Rede mit 61 in Rente gehen zu können. Ausnahme nur falls Schwerbehinderung von mind. 50% vorliegt. Ohne Schwerbehinderung ist eine Altersrente nicht vor 63 Jahren möglich, mit 63 hat der Jahrgang 57 10,5% Abschlag. Durch das seit 07/2014 gültige Gesetz ist die Rente bei Ihrem Jahrgang mit 63+10 Monaten abschlagsfrei, wenn 45 Arbeitsjahre vorliegen. Sie haben somit die Alternative mit 63 in Rente zu gehen und lebenslang 10,5% Abschlag in Kauf zu nehmen oder Sie gehen erst mit 63+10 abschlagsfrei in Rente. Diese beiden Rentenarten sind nicht kombinierbar, die AR für besonders langj. Versicherte kann nicht vorbezogen werden. Andreres ist lt derzeitiger Rechtslage reines Wunschdenken und stand nie ernsthaft zur Diskussion - wer enttäuscht oder schockiert ist, hat sich in den letzten 1,5 Jahren nie richtig informiert (oder das was Bild, Frau im Leben oder die Bäckerblume, usw. berichtet hat für das Bundesgesetzblatt gehalten).
Ursula Lemkenam 15.01.2016 | 19:51
Guten Abend KSC! Leider lese ich die von Ihnen zitierten "Zeitschriften" nicht und habe mich an hier an "Experten" gewandt. Ihre impliziten Botschaften habe ich verstanden. Da ich mir ja sonst nichts gönne, arbeite ich dann natürlich gerne 48 Jahre (auch für die Rentenversicherung) bis zum Erreichen von 63 Jahren und 10 Monaten. Danke für die Antwort!
43545am 15.01.2016 | 20:21
Wieso "gerade"? Wenn Sie Baujahr 1957 sind, ist das doch nicht Ihre erste Rentenauskunft, in der das drin steht.
KSCam 15.01.2016 | 22:54
Die Experten werden Ihnen aber inhaltlich keine andere Auskunft geben als einer der seit 30 Jahren in der Rentenberatung tätig ist. PS: Sie wissen natürlich auch, dass die DRV die Gesetze nicht macht........Sie arbeiten wohl kaum "für die Rentenversicherung" sondern......?????
Rolfam 16.01.2016 | 06:40
Ohne die Rente für besonders langjährig Versicherte, gingen Sie erst mit 65 Jahre und 11 Monate ohne Abzüge in Rente. Seien Sie doch froh, dass es diese Möglichkeit gibt.
Hans M.am 16.01.2016 | 11:26
Manche Menschen sind mit nichts zufrieden. Meine Frau auch 57 geb. freut sich das sie diesen Vorteil bekommt mit diesem neuen Gesetz. Schwerbeh. bringt bei der Rente nicht mehr viel, oder wer will schon wenn er immer gearbeitet hat mit Abschlag in Rente.
Ursula Lemkenam 18.01.2016 | 17:38
Sehr geehrter Experte, ich bedanke mich herzlich für Ihre wertfreie und sachliche Antwort. Freundliche Grüße U. Lemken
Ursula Lemkenam 18.01.2016 | 17:38
Sehr geehrter Experte, ich bedanke mich herzlich für Ihre wertfreie und sachliche Antwort. Freundliche Grüße U. Lemken
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