Wichtiger ist eigentlich die Frage, wann die befristete Rente BEGINNT! Liegt der Rentenbeginn noch in weiter Ferne (z.B. 01.12. oder 01.01.09), könnte es rein theoretisch gar nicht zur Rentenzahlung kommen, wenn tatsächlich jetzt noch eine med. Reha-Maßnahme VORHER durchgeführt und die Erwerbsminderung (vor Rentenbeginn) wegfallen würde.
Also diese Konstellation - zuerst Rentenbescheid, dann med. Maßnahme - habe ich fast noch nie erlebt und sie ist in der Tat sehr ungewöhnlich. Wenn nämlich im Renten-Erstgutachten oder auch in einem Widerspruchsverfahren eine med. oder berufliche Reha-Maßnahme VORGESCHLAGEN wird, erfolgt die Feststellung der EM immer erst NACH Abschluß der Reha-Maßnahme! Solange beruht der Rentenantrag. Also was sich manche RV-Träger so alles einfallen lassen, verstehe nicht einmal ich!
;-))
Die einzige, häufiger vorkommende Möglichkeit, eine Reha-Maßnahme und gleichzetig eine EM-Rente bewilligt zu bekommen, ist die, wenn die Aufnahme in eine WfB (Werkstatt für Behinderte) erfolgt/erfolgen soll. Aber das ist ja etwas ganz anderes.
MfG Rosanna.