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Experten-Antwort

Rente: Biite warten

von Cheffe05.12.2013 | 10:08
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Hallo ! Zu Ihrem Thema Rente aktuell ! Falls ich im Januar die Altersrente f. langjährig Versicherte in Anspruch nehmen müsste, ab 01.07.2014 diese neue Regelung käme mit 63 ohne Abschläge bei 45 AJ, könnte ich über einen Widerspruch diese Rente nicht Rechtskräftig werden lassen und ggf. erhaltene Rentenzahlungen zurückzahlen, damit ich nicht ein halbes Jahr auf dem trockenen schwimme. Wäre dies mgl. ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cheffe,

ein Widerspruch muss zulässig und begründet sein. Die Prüfung dieser Voraussetzungen orientiert sich am geltenden Recht. Nach geltenden Recht ließe sich ein solcher Widerspruch aber schwerlich begründen. Der Koalitionsvertrag ist vom geltenden Recht noch weit entfernt. Sofern der Koalitionsvertrag nach einer Regierungsbildung noch bestand haben sollte, ist aber davon auszugehen, dass die Rentenversicherungsträger sich untereinander abstimmen, wie mit solchen Widersprüchen zu verfahren ist.

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