Rente bis 30.11 befristet, wegen Ärztemängel noch kein Termin beim Gutachter

von
100385

Hallo,

ich arbeite 4 Stunden täglichen bei einer Werkstatt für behinderte Menschen wegen psychischer Behinderung im Arbeitsbereich. Meine Rente läuft am 30.11 aus und ich habe bei der Rente angerufen warum ich noch kein Gutachtertermin habe, da die Verlängerung schon lange gestellt war. Die Antwort war, der Ärtzemangel und das ich beim Jobcenter aufstocken soll, da ich berechtigt bin, denn in einer Werkstatt für behinderte Menschen verdient man im Monat auch nur gut 100€.

Wie lang darf sich der Gutachtertermin noch hinziehen? Darf es mehere Monate oder Jahre dauern?

Gruß
100385

von
Kaiser

So lange bis ein Gutachter einen Termin frei hat.
Ist doch logisch oder?

von
Herr Rossi

Keine Sorge, dadurch hast du keinen finanziellen Nachteil.
Wende dich an die Sozialarbeiter in der Werkstatt.
Denen ist Das Prozedere geläufig und erledigen mit dir die notwendigen Anträge

von
100385

Zitiert von: Herr Rossi
Keine Sorge, dadurch hast du keinen finanziellen Nachteil.
Wende dich an die Sozialarbeiter in der Werkstatt.
Denen ist Das Prozedere geläufig und erledigen mit dir die notwendigen Anträge

Antrag ist ja schon alles gestellt, ich Frage mich nur wie lange es dauern darf mit dem Gutachter Termin.

Ja das ist eine Hilfe das die Werkstatt sowas hat. Und auch im Arbeitsbereich nicht nur im Berufsbildungsbereich

Experten-Antwort

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden im Regelfall nur auf Zeit geleistet (§ 102 Abs. 2 SGB VI). Diese enden mit Ablauf der Frist, ohne dass es einen Aufhebungsbescheids nach § 48 SGB X bedarf. Der Rentenbescheid verliert durch Zeitablauf seine Wirksamkeit (§ 39 Abs. 2 SGB X).
Die Versicherten werden sowohl im Rentenbescheid als auch im Weiterzahlungsbescheid darauf hingewiesen, dass die Rentenzahlung auch dann zum vorgesehenen Zeitpunkt eingestellt wird, wenn bis dahin über den Antrag auf Weiterzahlung noch nicht entschieden werden konnte.
Diese Versicherten müssen rechtzeitig einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente stellen. Eine Entscheidung des Rentenversicherungsträgers kann nur ergehen, wenn, wie hier, eine weitere Begutachtung erfolgt. Diese Entscheidung müssen Sie abwarten.

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