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Rente Brutto= wieviel Netto

von Claus S.19.03.2009 | 11:29
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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z.B. Brutto-Rente beträgt= 1000 EUR ! Was und wieviel wird abgezogen ? Was bleibt unterm Strich als Netto ? Denn nur Das ist für mich als Baldrentner wichtig, um damit zu rechnen.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Claus S.,

dies lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Zu viele Faktoren spielen hierbei eine Rolle - wie z. B. evtl. Einkommensanrechnung oder die Frage der Krankenversicherungspflicht. Geht man vom einfachsten Fall aus - bei dem von der Bruttorente nur noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuziehen sind (Normalfall mit Krankenversicherungspflicht) - lässt sich folgendes sagen:

Der pflichtversicherte Rentner hat die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags aus der Rente zu zahlen. Der Beitrag beträgt derzeit 15,5 %. Rentner und Rentenversicherung haben jeweils die Hälfte dieses Beitrages zu tragen. Hinzu kommen 0,9 Prozent Sonderbeitrag zur Krankenversicherung, die der Rentner wie alle Krankenversicherten allein zahlen muss. Der auf die Rente entfallende Beitrag wird von der Rente einbehalten und von der Rentenversicherung an die Krankenkasse überwiesen.

Der Pflegeversicherungsbeitrag ist vom Rentner allein zu tragen. Er beträgt seit 1. Juli 2008 1,95 Prozent der Bruttorente (für Kinderlose + 0.25 Prozent).

Ob evtl. Steuern auf die Rente zu zahlen sind, lässt sich von hier aus leider auch nicht ermitteln, da hierfür neben der Rentenhöhe z. B. auch zusätzliche Einkünfte eine Rolle spielen.

Im Zweifel sollten Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers konkret auf Ihren Einzelfall bezogen beraten lassen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Claus S.,

dies lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Zu viele Faktoren spielen hierbei eine Rolle - wie z. B. evtl. Einkommensanrechnung oder die Frage der Krankenversicherungspflicht. Geht man vom einfachsten Fall aus - bei dem von der Bruttorente nur noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuziehen sind (Normalfall mit Krankenversicherungspflicht) - lässt sich folgendes sagen:

Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt derzeit 15,5 Prozent. Die Hälfte des Beitrages, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes auf den Zahlbetrag Ihrer Rente ergibt, übernimmt der Rentenversicherungsträger (= 7,3 Prozent). Den verbleibenden Beitragsanteil zahlt der Rentner selbst (=8,2 Prozent). Der auf die Rente entfallende Beitrag wird von der Rente einbehalten und von der Rentenversicherung an die Krankenkasse überwiesen.

Der Pflegeversicherungsbeitrag ist vom Rentner allein zu tragen. Er beträgt seit 1. Juli 2008 1,95 Prozent der Bruttorente (für Kinderlose + 0.25 Prozent).

Ob evtl. Steuern auf die Rente zu zahlen sind, lässt sich von hier aus leider auch nicht ermitteln, da hierfür neben der Rentenhöhe z. B. auch zusätzliche Einkünfte eine Rolle spielen.

Im Zweifel sollten Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers konkret auf Ihren Einzelfall bezogen beraten lassen.

9 Antworten

Schiko.am 19.03.2009 | 12:58
nach Steuern bleiben ihnen mit Steuerklasse 1: 623,24 EUR Mit freundlichen Grüßen,
Heinericham 19.03.2009 | 13:06
Hallo, die Abzüge bei Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind zur Zeit: Krankenversicherung - 8,2 % Pflegeversicherung - 1,95 % mit Elterneigenschaft bzw. - 2,2 % wenn keine Elterneigenschaft vorliegt. MfG
@ Schiko Fakeam 19.03.2009 | 13:46
Du mußt ein einsames und armseliges Leben führen,wenn Dein ganzes Vergnügen daraus besteht im Forum zu trollen.
Schiko.am 19.03.2009 | 14:05
Bei 1.000 Bruttorente stellt sich dies derzeit so dar: Ohne eigenes Kind werden von der Rente 10,40 % für Kranken/Pflege- versicherung abgezogen und dadurch auf Konto nur 896 Euro gut- geschrieben. Ob es aber durch Einreichung einer Steuererklärung zu weiteren Abzügen kommt hängt davon ab in welchem Jahr Sie Rentner werden. Ist dies erst 2015 der Fall sind mit 70 % aus 12.000 Bruttorente zunächst 8400 steuerpflichtig. Davon Krankenkasse/ Pflegeversicherung etc. abge- zogen liegt das zu versteuernde Einkommen unter 8.004 Existenzminimum das ab 1.1.2010 gilt, es fällt also keine Steuer an. Ist natürlich klar, andere vorher geschriebene Einträge unter Schiko sind nicht von mir. Mit freundlichen Grüßen.
Claus S.am 19.03.2009 | 16:41
Danke, es scheint doch nicht so einfach zu sein, aber ungefähr kann ich mich dann schon darauf einstellen. Kann man diese anderen Penner und Spinner nicht irgendwie hier aus dem Forum verbannen ?
Lisaam 19.03.2009 | 17:23
Der Frage möchte ich mich anschliessen. Nicht jeder Fragesteller liest hier im Experten Forum der Deutschen Rentenversicherung regelmässiger mit und kann schnell durch die Ausage eines vermeintlichen Experten (falscher Schiko) in die Irre geleitet werden. Man kann falschen oder schlicht beleidigenden Beiträgen zunächst nicht ausweichen, wenn die Antworten zeitnah erscheinen sollen - aber wenn jemand seine Spielchen schon eine Weile betreibt sollten Konsequenzen gezogen werden: Damit das Forum lesbar und informativ bleibt. Mein Dank an alle verantwortungsbewussten Antworter.
uuuam 19.03.2009 | 22:53
Sie verwenden den Begriff Trollen falsch
..dirk..am 19.03.2009 | 23:18
Ich finfe es toll,dass der echte Schiko nach Jahren der auch Anfeindungen immer noch nicht "die Schnauze voll hat" Vieleicht , nein ich danke Ihm dafür, dass er sich um die Probleme Anderer mit seinem Wissen kümmert.
Lisaam 20.03.2009 | 15:20
Da schliesse ich mich direkt an!
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