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Experten-Antwort

Rente Bund = staatliche Rente? Auslandswohnsitz

von Ella22.05.2017 | 14:32
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5 Antworten

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Hallo, besitze nur die deutsche Staatsangehörigkeit, bin verheiratet, mein Mann arbeitet noch in Deutschland und ich beziehe eine unbefristete EM-Rente der deutsche Rentenversicherung Bund plus eine Betriebsrente der VBL und wir wohnen in den Niederlanden. ab 2016 gibt es ein neues Rentenabkommen, so daß die Rente jetzt/zukünftig grundsätzlich in den Niederlanden besteuert wird, bisher wurde sie in Deutschland besteuert, es bestand uneingeschränkte Steuerpflicht in D, wenngleich in beiden Ländern die Steuererklärung anfällt. daher meine Frage: handelt es sich bei meiner EM-Rente Bund (oder die Altersrente später) um eine staatliche Rente? Konnte keine genaue Definition mit diesem Wortlaut dazu finden...... denn (Zitat Belastingdienst NL): "Sie beziehen eine staatliche Rente Beziehen Sie vom deutschen Staat eine Rente? Dann ist Ihre Staatsangehörigkeit relevant. Besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann versteuern Sie Ihre staatliche Rente in den Niederlanden. Besitzen Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann versteuern Sie Ihre staatliche Rente in Deutschland. " es gibt noch weitere Auslegungen, da geht es auch um die Rentenhöhe, ab einer gewissen Höhe kann auch weiter in D versteuert werden, ist aber hier nicht relevant. ist sehr speziell, würde mich aber über eine Antwort freuen. viele Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ella,

hinsichtlich der Frage, was die niederländischen Steuerbehörden als eine „staatliche Rente“ ansehen kann ich - wie „W*lfgang“ - auch nur spekulieren. Zur rechtssicheren Klärung kann ich Sie daher leider auch nur an die niederländischen Steuerbehörden verweisen.

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4 Antworten

Ellaam 22.05.2017 | 16:00
Sorry, ja, bin begrifflich etwas durcheinander geraten - meinte das neue Steuerabkommen. danke für ihre Antwort, ich werde mich dann an das erwähnteFinanzamt wenden. vllt. einfacher formuliert wäre die Frage nur: welche Renten in Deutschland werden grundsätzlich als *staatliche Rente* bezeichnet - nur die Pensionen der Beamten und Staatsdiener etc. ?
Pensionäram 22.05.2017 | 15:47
Meinen Sie wirklich ein neues Rentenabkommen? Wohl eher ein neues Doppelbesteuerungsabkommen! In Rentenabkommen sind nämlich keine steuerrechtlichen Regelungen enthalten. Bei Steuerabkommen ist es so, dass z.B. eine Beamtenpension weiterhin in Deutschland zu versteuern ist. Ob das auch für die normale gesetzliche Rente oder die Zusatzrente aus der VBL gilt, erfragen Sie am besten beim Finanzamt in Neubrandenburg.
W*lfgangam 22.05.2017 | 18:26
Zitat von Ella anzeigenausblenden
Hallo Ella, vielleicht alle Renten, die nicht unmittelbar von privaten Unternehmen (nehmen wir als Beispiel die Allianz oder auch Banken) gezahlt werden?! Die genaue Definition, was dort als staatlich/nicht staatlich gilt, müssten Sie in NL erfragen. Gruß w.
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