Sie können den Antrag zwar zunächst formlos stellen, also ohne Verwendung der hierfür vorgesehehen Formblätter, jedoch wird Sie der Rentenversicherungsträger anschließend zur formellen Rentenantragstellung auffordern. Also verkürzen Sie das Ganze doch und gehen Sie gleich zu einer antragaufnehmenden Stelle (z. B. Auskunfts- und Beratungsstelle).