Hallo,bin jahrgang 1956 geboren. Gesundheitlichen grunde kann ich nicht mehr arbeiten. Habe von Versorgungsamt gdb 90 bekommen.Wie sieht es jetzt mit Rente aus was muss ich machen.
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können: Erwerbsminderungsrente beantragen, nach Absprache mit Ihren Ärzten, mit dem GdB hat Rente NICHTS zu run!
Welche Voraussatzungen mussen erfullt sein, das man in die Rente oder Erwerbminderungs Rente gehen kann?
Die Rentenversicherung allein entscheidet, ob Sie nicht mehr arbeiten können und Rente bekommen.
Lesen Sie mal das:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können: Erwerbsminderungsrente beantragen, nach Absprache mit Ihren Ärzten, mit dem GdB hat Rente NICHTS zu run!
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können: Erwerbsminderungsrente beantragen, nach Absprache mit Ihren Ärzten, mit dem GdB hat Rente NICHTS zu run!
Der GdB ist dabei nicht der Entscheidende Punkt.
Es gibt unzählige Menschen mit einem GdB 100 aG,die trotzdem einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
Unser Buchhalter z.B. beide Beine über dem Knie amputiert,sitzt im Rollstuhl und arbeiet seit vielen Jahren trotzdem Vollzeit.
Was zäht ist ,ob die Einschränkungen es unmöglich machen,tägl. mehr als 3 Szunden zu arbeiten.
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können: Erwerbsminderungsrente beantragen, nach Absprache mit Ihren Ärzten, mit dem GdB hat Rente NICHTS zu run!
Der GdB ist dabei nicht der Entscheidende Punkt.
Es gibt unzählige Menschen mit einem GdB 100 aG,die trotzdem einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
Unser Buchhalter z.B. beide Beine über dem Knie amputiert,sitzt im Rollstuhl und arbeiet seit vielen Jahren trotzdem Vollzeit.
Was zäht ist ,ob die Einschränkungen es unmöglich machen,tägl. mehr als 3 Szunden zu arbeiten. Mein Arzt bestatigt das ich eingeschrankt bin, und das uch mehr wie drei stunden nicht arbeiten kann.
Hallo,
sofern die Ablehnung erfolgte, weil Sie angeblich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 6 Stunden arbeiten können:
Rente (erneut) beantragen, bei Ablehnung Widerspruch einlegen, sofern auch dieser zurückgewiesen wird, ggf. vor dem Sozialgericht klagen.
Was Ihr Arzt Ihnen bescheinigt ist allerdings, gelinde gesagt, für die Rentenversicherung nicht verbindlich.
MfG
zelda