Hallo Mario,
Grundrentenzeiten im Ausland sind Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen, Wohnzeiten mit Erwerbstätigkeit oder gleichgestellte Zeiten in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich sowie in allen Staaten, für die diese Zeiten aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens zu berücksichtigen sind.
Keine Grundrentenzeiten sind ausländische Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen wegen Arbeitslosigkeit oder gleichgestellte Zeiten mit Arbeitslosigkeit.
Die Rente aus Österreich wird also nicht angerechnet, jedoch eventuelle Beitragszeiten, die Sie dort gesammelt haben.
Wenn Sie privat oder freiwillig versichert sind, gibt es eventuell die Möglichkeit, einen Beitragszuschuss aus Ihrer Rente zu erhalten.