Hallo Metzgermeister,
leider wird ein Verfahren vor dem SG tatsächlich keine Aussicht auf Erfolg haben!
Die "Verbindlichkeit" in einem Feststellungsbescheid oder einer Rentenauskunft bezieht sich immer nur auf die im Versicherungsverlauf gespeicherten Daten.
Wortwörtlich steht in einem solchen Bescheid:
"Nach § 149 Abs. 5 SGB VI stellen wir die in dem beigefügten Versicherungsverlauf enthaltenen Daten, die länger als 6 Kalenderjahre zurückliegen, also die Zeiten bis XX.XX.XXXX, verbindlich fest, soweit sie nicht früher festgestellt worden sind."
Seit Jahrzehnten hatten wir so viele Gesetzesänderungen in der gesetzlichen RV; auch die rentenrechtlichen Zeiten wurden immer wieder neu bzw. anders berechnet. Wären Feststellungsbescheide oder Rentenauskünfte in allen Teilen verbindlich, dürften bei der tatsächlichen Rentenberechnung niemals "neue", zum Zeitpunkt des Rentenbeginns geltende Gesetze angewandt werden!
Erst wenn der RENTEN-Bescheid erteilt wird, ist dieser bezüglich des dann geltenden Rechts in der Regel verbindlich. Ausnahmen gibt es hier nur dann, wenn durch eine höchstrichterliche Entscheidung (BSG-Urteil) ein voriges Recht - auch rückwirkend - geändert wird.
MfG Rosanna.