Hallo "S",
die bisherigen Antworten der User "W°lfgang" und "DRV" sind zutreffend.
Eine Erstattung Ihrer in Deutschland gezahlten Rentenversicherungsbeiträge kommt bei einer Verlegung Ihres Wohnsitzes in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union aufgrund der geltenden zwischenstaatlichen Regelungen nicht in Betracht.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Meine Zeiten in den Niederlanden - Arbeiten und Rente europaweit (kostenfrei):
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/19_meine_zeit_in_den_niederlanden.html