Hallo Heinz,
Ihren Arbeitgeber sollten Sie informieren, ob Sie es 'müssen' betrifft 'Arbeitsrecht', also mal in den Vertrag gucken, was da so steht, was passiert, wenn... Die Höhe der Rente müssen Sie ihm aber nicht mitteilen.
Kann z.B. aber auch einen evtl. Einfluss auf einen möglichen Betriebsrentenanspruch haben.
Ob die Hinzuverdienstgrenze auch im nächsten Jahr nochmals erhöht wird, ist derzeit nicht bekannt und wird vermutlich, wenn überhaupt, erst zum Jahresende entschieden.
Ihre Altersrente sollten Sie in diesem Jahr als Teilrente (99%) beantragen, dann haben Sie auch weiterhin Anspruch auf Krankengeld aus Ihrem Arbeitsverhältnis, als 'Vollrentner' nicht.
Hierzu gern auch noch mal bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erkundigen.
Aber dann, wenn die Hinzuverdienstgrenze doch wieder auf 6.300,00 EUR runtergeht, die Vollrente beantragen (Änderung gilt dann ab Folgemonat). Und ansonsten spätestens dann, wenn Sie das Regelrentenalter erreichen, denn dann ist es 'egal', wieviel Sie dazu verdienen und haben als Regelaltersrentner auch keinen Anspruch auf Krankengeld mehr.
Ein schönes Wochenende und alles Gute!