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Experten-Antwort

Rente f. langjährige Versicherte

von Petra5807.05.2019 | 11:46
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8 Antworten

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Guten Morgen,ich bin am 1.11.58 geb.,habe 44 Pflichtbeitragsjahre, kann also am 1.11.21 in Rente mit Abzug gehen. Im Dez. 2018 endete mein Alg1. Seit Jan.2019 bin ich Privatier/Hausfrau. Ich werde die Zeit bis zur Rente mit Ersparnissen überbrücken. Meine Frage wäre nun, verhindert diese Überbrückungszeit den Erhalt der Rente zum 1.11.21 ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

nein, diese „Überbrückungszeit“ verhindert/gefährdet Ihren Rentenanspruch zum 01.11.2021 nicht.

Ungeachtet dessen wäre die von „Chefberater“ vorgeschlagene Alternative eine durchaus überlegenswerte Gestaltungsmöglichkeit. Um die Vor- und Nachteile insbesondere hinsichtlich der Kosten/Nutzen sinnvoll abwägen zu können, sollten Sie sich hierzu jedoch ggf. nochmals individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Chefberateram 07.05.2019 | 11:55
Nein! Liebe Petra, Sie sind 1958 geboren. Wenn Sie 45 Jahre versichert sind (fehelende Monate können durch freiwillige Beiträge erworben werden) können Sie mit 64 Jahren OHNE ABSCHLAG in Rente gehen. Daher mein Rat: Überbrücken Sie die Zeit zwischen 63 und 64 als "Privatier/Hausfrau" und genießen anschließend Ihre dauerhaft deutlich höhere Rente Herzliche Grüße Ihr Chefberater
Petra/58am 07.05.2019 | 12:05
Zitat von Chefberater anzeigenausblenden
Guten Morgen,ich bin am 1.11.58 geb.,habe 44 Pflichtbeitragsjahre, kann also am 1.11.21 in Rente mit Abzug gehen. Im Dez. 2018 endete mein Alg1. Seit Jan.2019 bin ich Privatier/Hausfrau. Ich werde die Zeit bis zur Rente mit Ersparnissen überbrücken. Meine Frage wäre nun, verhindert diese Überbrückungszeit den Erhalt der Rente zum 1.11.21 ? Vielen Dank
Nein! Liebe Petra, Sie sind 1958 geboren. Wenn Sie 45 Jahre versichert sind (fehelende Monate können durch freiwillige Beiträge erworben werden) können Sie mit 64 Jahren OHNE ABSCHLAG in Rente gehen. Daher mein Rat: Überbrücken Sie die Zeit zwischen 63 und 64 als "Privatier/Hausfrau" und genießen anschließend Ihre dauerhaft deutlich höhere Rente Herzliche Grüße Ihr Chefberater
Petra/58am 07.05.2019 | 12:05
Zitat von Chefberater anzeigenausblenden
Guten Morgen,ich bin am 1.11.58 geb.,habe 44 Pflichtbeitragsjahre, kann also am 1.11.21 in Rente mit Abzug gehen. Im Dez. 2018 endete mein Alg1. Seit Jan.2019 bin ich Privatier/Hausfrau. Ich werde die Zeit bis zur Rente mit Ersparnissen überbrücken. Meine Frage wäre nun, verhindert diese Überbrückungszeit den Erhalt der Rente zum 1.11.21 ? Vielen Dank
Nein! Liebe Petra, Sie sind 1958 geboren. Wenn Sie 45 Jahre versichert sind (fehelende Monate können durch freiwillige Beiträge erworben werden) können Sie mit 64 Jahren OHNE ABSCHLAG in Rente gehen. Daher mein Rat: Überbrücken Sie die Zeit zwischen 63 und 64 als "Privatier/Hausfrau" und genießen anschließend Ihre dauerhaft deutlich höhere Rente Herzliche Grüße Ihr Chefberater
Petra/58am 07.05.2019 | 12:06
Zitat von Chefberater anzeigenausblenden
Guten Morgen,ich bin am 1.11.58 geb.,habe 44 Pflichtbeitragsjahre, kann also am 1.11.21 in Rente mit Abzug gehen. Im Dez. 2018 endete mein Alg1. Seit Jan.2019 bin ich Privatier/Hausfrau. Ich werde die Zeit bis zur Rente mit Ersparnissen überbrücken. Meine Frage wäre nun, verhindert diese Überbrückungszeit den Erhalt der Rente zum 1.11.21 ? Vielen Dank
Nein! Liebe Petra, Sie sind 1958 geboren. Wenn Sie 45 Jahre versichert sind (fehelende Monate können durch freiwillige Beiträge erworben werden) können Sie mit 64 Jahren OHNE ABSCHLAG in Rente gehen. Daher mein Rat: Überbrücken Sie die Zeit zwischen 63 und 64 als "Privatier/Hausfrau" und genießen anschließend Ihre dauerhaft deutlich höhere Rente Herzliche Grüße Ihr Chefberater
Petra/58am 07.05.2019 | 12:10
Vielen Dank. Also verhindert diese 3jährige Lücke nicht den Erhalt der Rente mit 63 und Abzug. Ich kann mir das ja mit den freiwilligen Beiträgen überlegen, nur dauert es ja dann ein Jahr länger bis ich die Abschlagsfreie Rente bekommen würde. Echt schwierige Entscheidung. Nochmal danke
senf-dazuam 07.05.2019 | 13:13
Wenn Sie in einer Beratungsstelle einmal die Renten durchrechnen lassen, haben Sie etwas mehr Klarheit. Es sollte ungefähr 7 Jahre dauern, bis Sie durch die höhere Rente das eine Jahr vorzeitigen Rentenbeginn herausgeholt haben. Wenn Sie bis 64 mit dem Ersparten gut über die Runden kommne, wäre das eine Überlegung. Wenn Sie mit 63 jeden Cent brauchen, dann ist's auch klar, was besser wäre.
W°lfgangam 07.05.2019 | 21:30
Hallo Petra, nehmen Sie ein Zahlenbeispiel, was die Differenzen zwischen 1 Jahr mit Abschlag und 1 Jahr später ohne Abschlag bedeutet. Legen wir eine ungekürzte Rente von 1000 € zugrunde, der Abschlag macht 108 € aus (Rentenhöhe ziemlich unwichtig, die Relationen bleiben bestehen). Um die ungekürzte Rente zu erhalten, müssen Sie auch noch rd. 1004 € freiwillige Beiträge einzahlen (ggf. mit negativen Auswirkungen auf den Durchschnittswert/weniger Rente - lassen wir mal außen vor). Sie verzichten also ab 63 auf 10.704 € Rente (892 x 12 Monate) 1.004 € zahlen Sie noch extra dafür ein ------- 11.708 € müssen damit 'reingeholt' werden 1.000 ungekürzte Rente + 4 € aus den freiwilligen Beiträgen = 112 € Rentenmehrbetrag 11.708 ./. 112 = 105 ...Monate, also gut 8 Jahre (vielleicht auch nur 7 mit weiterhin guten Rentenanpassungen), damit sich das lohnt. Durchaus lukrativ - sofern in dem zusätzlichen Jahr Abwarten auch die KV gesichert ist/kostenfreie Familienversicherung und nicht noch weitere 'Kosten' entstehen. Ihre Entscheidung, wie Sie verfahren wollen/die Daten für sich auswerten – und fragen Sie da ja keinen Berater, wie er/sie entscheiden würde ...die stecken nicht in Ihrer 'Haut' :-) Gruß w.
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