Hallo Helmut Jost,
jede Rente wird aus den im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten (Beitragszeiten, Beitragsgeminderte Zeiten(Lehrzeiten, Sozialleistungen) Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Zuschläge/ Abschläge aus VAG) bis zum Rentenbeginn berechnet.
Dafür wird jeder Versicherte mit Vollendung des 43. Lebensjahres zum ersten Mal und anschließend alle 6 Jahre von seiner RV angeschrieben (sofern seine akt. Adresse bekannt ist) und zur Kontoklärung/Folgekontoklärung aufgefordert (es besteht Mitwirkungspflicht).
Im Rahmen dieser Verfahren können und sollen die Versicherten alle Rentenrechtlich relevanten Zeiten prüfen und für Fehlzeiten ggf. Nachweise vorlegen bzw. Angaben machen, so dass der RV-Träger ggf. eigene Ermittlungen durchführen kann.
Wirken die Versicherten nicht mit, oder machen keine oder unvollständige Angaben, fehlen logischerweise in der späteren Rentenberechnung diese Zeiten/Sachverhalte (s. oben) und führen so zu geringeren Rentenanwartschaften.
In den 3 vorgestellten Fällen wird wohl, zumindest im Fall 2 + 3, dass die Ursache für eine zu geringe Rente gewesen sein, der Fall 1 (SG-Fall) kann alle möglichen Ursachen gehabt haben.
Leider haben ja die Betroffenen, der DRV keine Erlaubnis erteilt zu den konkreten Fällen Stellung zu nehmen????!!!!
Somit liegt, mit großer Wahrscheinlichkeit, die Ursache für die ursprüngliche unrichtige Berechnung der Renten, nicht bei der RV, sondern an den unvollständigen oder fehlenden Zeiten und Sachverhalten im Versicherungskonto, die nie oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden von den Versicherten.
Mit Sicherheit gibt es auch Fälle in denen die RV das Recht nicht richtig angewandt hat, und es so zu einer fehlerhaften Rentenberechnung gekommen ist, aber dafür gibt es ja die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen oder Überprüfungsantrag zu stellen.
Jeder Versicherte darf natürlich auch einen freien Rentenberater (Kostenpflichtig!) beauftragen sein Versicherungskonto und Rentenbescheid zu prüfen.
Es ist aber viel einfacher und auch Kostenlos, rechtzeitig(s.o.) seinen Hintern zu erheben, seine Unterlagen zu sortieren und einen Termin zur Kontoklärung in der nächsten Beratungsstelle, beim Versichertenberater/-Ältesten oder Versicherungsamt in der nächsten Stadt oder beim Landkreis zu buchen.
Jeder möge doch nun selbst überlegen was er von dieser RTL-Reportage hält.
Allen ein Frohes Weihnachtsfest