Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Rente falsch berechnet?

von Helmut Jost21.12.2019 | 14:30
751 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, diese Woche aktuell im Fernsehen. 50 Prozent der Rentenbescheide sind falsch berechnet.Die Menschen glaubten immer das bei der Rente alles genau berechnet wird. Jetzt sagen die Experten das jeder seine Rente von einem unabhängigen Berater prüfen lassen soll, da bei Falschberechnung nur 4 Jahre nachbezahlt werden. Viele arme Rentner wurden Jahre um tausende Euro betrogen. Ich bin jetzt 3 Jahre in Rente, bin mir unsicher ob ich meine Rente nochmal prüfen lassen soll. Bitte um Meinungen hier im Forum.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

wir haben ein paar polemische Äußerungen gelöscht, danken für sachdienliche Beiträge, geben den Rat, möglichst frühzeitig das Rentenkonto zu klären und posten nochmals diesen Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/191217_stellungnahme_RTLextra.html

Und wer mit guten Vorsätzen ins Jahr geht und sein Konto klären will - hier gibt es das Formular:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0100.html

Viel Erfolg

Ihr Admin

9 Antworten

KSCam 21.12.2019 | 15:45
Ich habe die Extra Sendung in RTL auch gesehen. Es wurden 3 Fälle gezeigt. 1) eine Dame hat vor dem Sozialgericht einen Prozess gewonnen und eine Rente für 4 Jahre nachgezahlt bekommen. 2) ein sehr alter Mann bekam rückwirkend 18.000 € nachgezahlt, der Rest sei verjährt gewesen. 3)ein privater Rentenberater schätzte nach Durchsicht der Unterlagen einer Dame die rente müsste um 120 € höher sein. Das waren die berichteten "Fakten"! In keinem dieser 3 Fälle wurde irgendwas zu Hintergründen gesagt und auch nichts wo die DRV welchen konkreten Fehler gemacht habe. Dann wurde naoch erwähnt dass es jährlich 140.000 Widersprüche bei der DRV gäbe. RTL Extra folgerte aus diesen "Beweisen" dass jede 2. Rente fehlerhaft sei und der oben angesprochene Rentenberater wies nach dass "es nach seiner Meinung eher noch mehr als jeder 2. ist". Nun bilde sich jeder sein Bild. Geht es da um Information? Oder um Sensationen und das Interesse Misstrauen zu schüren und privaten Rentenberatern Geschäfte zuzuschustern? PS: kein DRV Mitarbeiter streitet ab dass bei der DRV Fehler passieren.
Berateram 21.12.2019 | 15:24
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat schon Stellungnahme zu dem genannten RTL-Beitrag bezogen. Tenor: Schlechter Journalismus, Falschaussagen und vor allem unlautere Werbung für freie Rentenberater. Meine Meinung: Wer den Medien, insbesondere den Privatsendern glauben will, der will und wird seriösen Stellungnahmen auch keinen Glauben schenken. Gehen Sie ruhig zu einem privaten, unabhängigen Rentenberater und zahlen viel Geld dafür, dass dieser Ihnen bestätigt, dass Ihre Rente richtig berechnet wurde. Viel Erfolg!
****am 21.12.2019 | 16:48
Hallo Helmut Jost, jede Rente wird aus den im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten (Beitragszeiten, Beitragsgeminderte Zeiten(Lehrzeiten, Sozialleistungen) Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Zuschläge/ Abschläge aus VAG) bis zum Rentenbeginn berechnet. Dafür wird jeder Versicherte mit Vollendung des 43. Lebensjahres zum ersten Mal und anschließend alle 6 Jahre von seiner RV angeschrieben (sofern seine akt. Adresse bekannt ist) und zur Kontoklärung/Folgekontoklärung aufgefordert (es besteht Mitwirkungspflicht). Im Rahmen dieser Verfahren können und sollen die Versicherten alle Rentenrechtlich relevanten Zeiten prüfen und für Fehlzeiten ggf. Nachweise vorlegen bzw. Angaben machen, so dass der RV-Träger ggf. eigene Ermittlungen durchführen kann. Wirken die Versicherten nicht mit, oder machen keine oder unvollständige Angaben, fehlen logischerweise in der späteren Rentenberechnung diese Zeiten/Sachverhalte (s. oben) und führen so zu geringeren Rentenanwartschaften. In den 3 vorgestellten Fällen wird wohl, zumindest im Fall 2 + 3, dass die Ursache für eine zu geringe Rente gewesen sein, der Fall 1 (SG-Fall) kann alle möglichen Ursachen gehabt haben. Leider haben ja die Betroffenen, der DRV keine Erlaubnis erteilt zu den konkreten Fällen Stellung zu nehmen????!!!! Somit liegt, mit großer Wahrscheinlichkeit, die Ursache für die ursprüngliche unrichtige Berechnung der Renten, nicht bei der RV, sondern an den unvollständigen oder fehlenden Zeiten und Sachverhalten im Versicherungskonto, die nie oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden von den Versicherten. Mit Sicherheit gibt es auch Fälle in denen die RV das Recht nicht richtig angewandt hat, und es so zu einer fehlerhaften Rentenberechnung gekommen ist, aber dafür gibt es ja die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen oder Überprüfungsantrag zu stellen. Jeder Versicherte darf natürlich auch einen freien Rentenberater (Kostenpflichtig!) beauftragen sein Versicherungskonto und Rentenbescheid zu prüfen. Es ist aber viel einfacher und auch Kostenlos, rechtzeitig(s.o.) seinen Hintern zu erheben, seine Unterlagen zu sortieren und einen Termin zur Kontoklärung in der nächsten Beratungsstelle, beim Versichertenberater/-Ältesten oder Versicherungsamt in der nächsten Stadt oder beim Landkreis zu buchen. Jeder möge doch nun selbst überlegen was er von dieser RTL-Reportage hält. Allen ein Frohes Weihnachtsfest
Schorscham 21.12.2019 | 17:59
Zitat von **** anzeigenausblenden
**** schrieb

Hallo Helmut Jost,

jede Rente wird aus den im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten (Beitragszeiten, Beitragsgeminderte Zeiten(Lehrzeiten, Sozialleistungen) Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Zuschläge/ Abschläge aus VAG) bis zum Rentenbeginn berechnet.

Dafür wird jeder Versicherte mit Vollendung des 43. Lebensjahres zum ersten Mal und anschließend alle 6 Jahre von seiner RV angeschrieben (sofern seine akt. Adresse bekannt ist) und zur Kontoklärung/Folgekontoklärung aufgefordert (es besteht Mitwirkungspflicht).

Im Rahmen dieser Verfahren können und sollen die Versicherten alle Rentenrechtlich relevanten Zeiten prüfen und für Fehlzeiten ggf. Nachweise vorlegen bzw. Angaben machen, so dass der RV-Träger ggf. eigene Ermittlungen durchführen kann.

Wirken die Versicherten nicht mit, oder machen keine oder unvollständige Angaben, fehlen logischerweise in der späteren Rentenberechnung diese Zeiten/Sachverhalte (s. oben) und führen so zu geringeren Rentenanwartschaften.

In den 3 vorgestellten Fällen wird wohl, zumindest im Fall 2 + 3, dass die Ursache für eine zu geringe Rente gewesen sein, der Fall 1 (SG-Fall) kann alle möglichen Ursachen gehabt haben.

Leider haben ja die Betroffenen, der DRV keine Erlaubnis erteilt zu den konkreten Fällen Stellung zu nehmen????!!!!

Somit liegt, mit großer Wahrscheinlichkeit, die Ursache für die ursprüngliche unrichtige Berechnung der Renten, nicht bei der RV, sondern an den unvollständigen oder fehlenden Zeiten und Sachverhalten im Versicherungskonto, die nie oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden von den Versicherten.

Mit Sicherheit gibt es auch Fälle in denen die RV das Recht nicht richtig angewandt hat, und es so zu einer fehlerhaften Rentenberechnung gekommen ist, aber dafür gibt es ja die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen oder Überprüfungsantrag zu stellen.

Jeder Versicherte darf natürlich auch einen freien Rentenberater (Kostenpflichtig!) beauftragen sein Versicherungskonto und Rentenbescheid zu prüfen.

Es ist aber viel einfacher und auch Kostenlos, rechtzeitig(s.o.) seinen Hintern zu erheben, seine Unterlagen zu sortieren und einen Termin zur Kontoklärung in der nächsten Beratungsstelle, beim Versichertenberater/-Ältesten oder Versicherungsamt in der nächsten Stadt oder beim Landkreis zu buchen.

Jeder möge doch nun selbst überlegen was er von dieser RTL-Reportage hält.

Allen ein Frohes Weihnachtsfest

RTL, SAT1, PRO7 und Co habe ich schon vor Jahren aus meiner Programmliste entfernt, weil mir erstens diese permanente Werbung auf den Keks ging und zweitens wegen dieser ewigen Sensationshaschereien und Falschmeldungen. MfG
Klarstellunggam 21.12.2019 | 21:59
Hallo, die DRV Bund hat zu diesem Beitrag sehr deutlich Stellung bezogen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Ich denke, dadurch wird einiges richtig gestellt.
Ältesteram 22.12.2019 | 08:32
Ohne einen vollständig geklärten Versicherungsverlauf wird von mir kein Rentenantrag aufgenommen. Sollten Personen zu mir kommen und Fehlzeiten nicht geklärt sein, werden die von mir aufgefordert entsprechende Nachweise beizubringen bzw. lasse ich mir bestätigen dass keine rentenrechtlich relevanten Zeiten vorhanden sind. Somit kann eine Falschberechnung nicht erfolgen. Das Programm kann nur berücksichtigen was vorgegeben wird. Von Journalisten werden gerne Falschmeldungen veröffentlicht, ohne genau die Hintergründe recherchiert zu haben und viele Menschen glauben es auch noch.
Jonnyam 22.12.2019 | 16:39
Zitat von **** anzeigenausblenden
**** schrieb

Hallo Helmut Jost,

jede Rente wird aus den im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten (Beitragszeiten, Beitragsgeminderte Zeiten(Lehrzeiten, Sozialleistungen) Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Zuschläge/ Abschläge aus VAG) bis zum Rentenbeginn berechnet.

Dafür wird jeder Versicherte mit Vollendung des 43. Lebensjahres zum ersten Mal und anschließend alle 6 Jahre von seiner RV angeschrieben (sofern seine akt. Adresse bekannt ist) und zur Kontoklärung/Folgekontoklärung aufgefordert (es besteht Mitwirkungspflicht).

Im Rahmen dieser Verfahren können und sollen die Versicherten alle Rentenrechtlich relevanten Zeiten prüfen und für Fehlzeiten ggf. Nachweise vorlegen bzw. Angaben machen, so dass der RV-Träger ggf. eigene Ermittlungen durchführen kann.

Wirken die Versicherten nicht mit, oder machen keine oder unvollständige Angaben, fehlen logischerweise in der späteren Rentenberechnung diese Zeiten/Sachverhalte (s. oben) und führen so zu geringeren Rentenanwartschaften.

In den 3 vorgestellten Fällen wird wohl, zumindest im Fall 2 + 3, dass die Ursache für eine zu geringe Rente gewesen sein, der Fall 1 (SG-Fall) kann alle möglichen Ursachen gehabt haben.

Leider haben ja die Betroffenen, der DRV keine Erlaubnis erteilt zu den konkreten Fällen Stellung zu nehmen????!!!!

Somit liegt, mit großer Wahrscheinlichkeit, die Ursache für die ursprüngliche unrichtige Berechnung der Renten, nicht bei der RV, sondern an den unvollständigen oder fehlenden Zeiten und Sachverhalten im Versicherungskonto, die nie oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden von den Versicherten.

Mit Sicherheit gibt es auch Fälle in denen die RV das Recht nicht richtig angewandt hat, und es so zu einer fehlerhaften Rentenberechnung gekommen ist, aber dafür gibt es ja die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen oder Überprüfungsantrag zu stellen.

Jeder Versicherte darf natürlich auch einen freien Rentenberater (Kostenpflichtig!) beauftragen sein Versicherungskonto und Rentenbescheid zu prüfen.

Es ist aber viel einfacher und auch Kostenlos, rechtzeitig(s.o.) seinen Hintern zu erheben, seine Unterlagen zu sortieren und einen Termin zur Kontoklärung in der nächsten Beratungsstelle, beim Versichertenberater/-Ältesten oder Versicherungsamt in der nächsten Stadt oder beim Landkreis zu buchen.

Jeder möge doch nun selbst überlegen was er von dieser RTL-Reportage hält.

Allen ein Frohes Weihnachtsfest

Wenn 140.000 Widersprüche eingelegt wurden, davon 1.000 erfolgreiche waren (wohl Abhilfe durch die Widerspruchsstelle) und 35.000 (wohl schon vor Weiterleitung an die Widerspruchsstelle) korrigiert wurden, ergibt das ja immerhin gut 25 %. Also war jeder vierte Rentenbescheid (von denen, die angefochten wurden) wohl nicht so ganz korrekt. Ja, leider ist es so, dass viele Versicherte erst die Daten prüfen, wenn der endgültige Bescheid da ist. Es gibt aber auch solche Bescheide, in denen schon frühzeitig darauf hingewiesen wurde, dass bestimmte Zeiten anzurechnen sind. Dank dem Mitarbeiter bei der DRV XXXX, der nach Ablehnung, erfolglosem Widerspruch und sogar abgelehnter Klage doch noch vor einer weiteren Begründung im Berufungsverfahren mitteilte: „erkennen wir an, dass die Zeit vom 20.02.1990 bis 31.07.1990 bei der Rentenberechnung mit 80 vom Hundert des nach § 71 Abs. 1 SGB VI maßgebenden Gesamtleistungswertes für beitragsfreie Zeiten zu berücksichtigen ist“ Mit anderen Worten: „Jemand“ hat Mist gebaut und „Niemand“ ist es gewesen. Die Versichertengemeinschaft trägt die Kosten für die falsche Arbeit. Der Widerspruchsausschuss hat mit seinen gewählten Vertretern aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen als Expertengremium auch was zu tun gehabt. Selbst die Justiz kommt nach zwei Jahren noch zum Zuge, um ihr Unwissen kund zu tun. Nur gut, dass es Rentenberater gibt, die die Justiz in der Sache selbst nicht noch weiter beschäftigen. Fragt sich nur, wie bei der Kostenabrechnung der Hinweis der Rechtsbehelfsstelle zu verstehen ist „Die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren war weder umfangreich noch schwierig.“
suam 22.12.2019 | 18:11
Also meine ljv-Altersrente wurde falsch berechnet. Am 28.6.2019 kam ein Bescheid über 1403.42€. Am 12.7.2019 kam ein neu festgestellter Bescheid über 1381.13€. Begründung: "Die Neufeststellung der Rente erfolgt, da bei der Berechnung.. ein falscher und zu hoher Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung zu Grunde gelegt wurde. Dies wurde hiermit korregiert" [sic]. Also,anhand dieses Einzelfalls: Rechenfehler kommen bei der DRV vor, werden intern bemerkt und korrigiert :)
Jonnyam 22.12.2019 | 19:11
Zitat von su anzeigenausblenden
. Also,anhand dieses Einzelfalls: Rechenfehler kommen bei der DRV vor, werden intern bemerkt und korrigiert :)
Manchmal bedarf es allerdings doch eines Widerspruchs. So z.B. aufgrund eines Bescheides vom Mai 2019 in dem eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1282 € wegen Hinzuverdienst auf 1,13 € herabgesetzt wird. Dass die teilweise Erwerbsminderungsrente beim selben Hinzuverdienst immer noch in Höhe von 641 € zu zahlen ist, anerkennt die DRV erst im Widerspruchsverfahren nach Hinweis auf § 88 SGB VI.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026