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Experten-Antwort

Rente für Aussiedler

von Alexander04.01.2011 | 17:21
8388 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin 1991 nach Deutschland gekommen. Bekomme ich die 25 EP nach dem Fremdrentengesetz. In Deutschland habe ich bis 2009 gearbeitet. danke

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nur, die nach dem 06.05.1996 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, erhalten eine Begrenzung auf 25 EP.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Berücksichtigung ausländischer ("fremder") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung.

Anders geht dies nicht!

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8 Antworten

Skatrentneram 04.01.2011 | 17:44
Das wird ihnen hier im Forum niemand beantworten können ohne die Unterlagen gesehen zu haben. Reichen sie ihre gesamten Unterlagen beim zuständigen Rentenversicherungsträger ein und dieser wird nach entsprechender Prüfung eine Mitteilung an sie ergehen lassen. Daraus können sie dann ersehen wieviel EP ihnen dafür angerechnet werden.
W*lfgangam 04.01.2011 | 20:14
nochmal Hallo Alexander, falls Sie 'demnächst' in Rente wollen/können/müssen, die Rente eh schon klein ist, könnte es passieren, dass sie durch unerwartet hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erneut/weiter nach unten fällt. Von Bedeutung ist hier, Ihre in Deutschland zurückgelegte Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - die könnte seit 1991 zu kurz sein, um Sie als Pflichtmitglied ab Rentenbeginn in die GKV aufzunehmen ...bleibt dann nur die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Und das kann deutlich teuer(er) werden, so dass von der Rente noch weniger bleibt. Vor Rentenantragstellung lassen Sie die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in der GKV prüfen - hier kommt es auf Tage an, kann die Krankenkasse auf den Punkt ausrechnen (und auch jeder halbwegs gescheite 'Antragaufnehmer' ;-) Notfalls, und es sich rechnet, wird der Beginn der Altersrente/der Antragstermin bis zum 'passenden' Zeitpunkt verschoben. Gruß w.
Rentneram 05.01.2011 | 09:19
Hallo, wenn ich mal fragen darf: warum bekommen diese o.g. Aussiedler noch FRG Zeiten, wo sie aber DDR-Übersiedlern/Flüchtlingen (vor 1991) nachträglich gestrichen wurden??? Gruß Rentner
Politikeram 05.01.2011 | 11:26
Weil es die Politiker so wollen. Die DRV macht keine Gesetze. Genauso wie z.B. damals 3 Jährige jetzt Zeiten nach dem ZRBG anerkannt bekommen und somit ohne je in Deutschland gewesen zu sein ggf. einen Rentenanspruch in Deutschland haben. Das muss man nicht verstehen.
W*lfgangam 06.01.2011 | 20:32
> ...und warum wurden dann die damals (1988) bereits als FRG Zeiten bescheinigten Zeiten in AAÜG umgewandelt? Stellt das nicht einen finanziellen Verlust dar? Hallo Rentner, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Bis '91 festgestellte/heute noch laufende RENTEN für 'Ost-Flüchtlinge' mit Feststellung von FRG-Zeiten haben auch heute noch die Bewertung als FRG-Zeiten ...wenn sie nicht selbst den Anlass zur Neuberechnung gegeben haben (Überprüfung der 'alten' Rente/Neufeststellung). Ein lediglich damals gefertigter FESTSTELLUNGSBESCHEID über die Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten (eben damals als FRG-Zeiten anerkannt/bewertet) hat - auch heute - nicht mehr wert, als diese perforierte mehrlagige Rolle in Papierform. Für Festgestellte Zeiten, die noch noch nicht in eine laufende Rente übergegangen sind, gilt das Prinzip der entgültigen Feststellung und Bewertung im Zeitpunkt des Rentenbeginns. (Fragen Sie dazu Vertriebene/Spätaussiedler, deren 'alte' Feststellungen fast um den Faktor 2 besser waren). Die Aufwertung durch das AAÜG stellt eher eine Besserstellung für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR dar, wodurch die Entgeltpunkte für die betreffenden Jahre sogar wegen der Beitragsbemessungsgrenze gekappt werden können. Ob daher eine finanzielle Besser-/Schlechterstellung erfolgte, lässt sich nur im Detail feststellen. Aber, es ist (nur) aktuelle Rechtlage - schon morgen könnte eine neue kommen ... Gruß w. PS: ...wie war das nochmal mit der Bewertung von Ausbildungszeiten? Alles schon mal festgestellt, fette Rentenpunkte dafür, und jetzt nix mehr wert - und diese Abschmelzung von Werten ist jünger als der Mauerfall und deren Folgewirkungen ...oder sind das die Folgewirkungen ? ;-)
W*lfgangam 04.01.2011 | 19:09
Hallo Alexander, nun, einige (wenige) werden die Frage nicht beantworten können, weil sie dafür einfach noch zu jung sind, um die Änderungen im FRG (Fremdrentengesetzt) der letzten 15 Jahre erlebt zu haben ;-) Stichtag - wie im Betreff - ist der Zuzug ab dem 06.05.1996. Nur hier gibt es die Begrenzung der EP (Entgeltpunkte) auf max. 25 für die FRG-Zeiten ...max. 40 bei "FRG-Ehepaaren" oder eheähnlichen Verhältnissen. Sie sind 'rechtzeitig' gekommen, die Begrenzung auf 25 EP gilt für Sie nicht. Aber doch die Kürzung der zugeordneten Tabellenwerte (EP) auf 60 %. Wahrscheinlich erhalten Sie dafür aber wieder eine Aufwertung der Zeiten vor 1992 im Rahmen der Bewertung nach MindestEP bei geringem Arbeitsentgelt vor 1992. Notfalls die letzte Rentenauskunft mit diesem ganzen Berechnungskrams vor Ort erklären lassen. Gruß w. PS: wenn Sie gegebenenfalls dran denken sollten, die 5/6-Kürzung für die nur glaubhaft gemachten Zeiten (weil nur russ. Arbeitsbuch als Nachweis vorliegt) durch nunmehr öfter mögliche Bescheinung des Arbeitsgebers über Arbeitstage/Urlaub/Fehlzeiten in eine ungekürzte (6/6) Anrechnung zu bringen ...fast immer unnütz, Sie verlieren im Rahmen der oben angesprochenen Mindestbewertung oft mehr, als Ihnen die ungekürzte Anrechnung der FRG-Zeiten bringt. Auch das lässt sich anhand Ihre Daten in der nächsten Beratungsstelle feststellen.
W*lfgangam 05.01.2011 | 22:11
Zitat von Rentner anzeigenausblenden
Hallo Rentner, das ist so nicht ganz richtig. Die bis '91 festgestellten (!) Renten für Flüchtlinge aus dem Osten haben natürlich die FRG-Bewertungen behalten. Und zur Erinnerung: die neuen Bundesländer wollten per Einigungsvertrag (auch) unter die gesamtdeutsche Rentenberechnung ;-) ...was nicht zwingend eine mindere Bewertung der Arbeitszeiten bedeutet. Geändert hat sich nur die Neubewertung der Ost-Zeiten, wenn noch keine West-Rente mit diesen Zeiten gelaufen ist. Im übertragenen Sinne gilt das genauso für Spätaussiedler - die frühere volle Bewertung, ausgerichtet am Zuzugsdatum, ist weg. Es gibt nur noch die Bewertung, die bei Rentenbeginn rechtskräftig gilt ...damit hat der Gesetzgeber gezielt auf die 'niedrigern' Renten/das Einkommens-Niveau im Osten reagiert. 'Spätaussiedlerrenten' sind damit max. auf das Sozialhilfe-Niveau abgesenkt worden - was die Auslandszeiten betrifft. Gruß w.
Rentneram 06.01.2011 | 11:39
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

> ...und warum wurden dann die damals (1988) bereits als FRG Zeiten bescheinigten Zeiten in AAÜG umgewandelt? Stellt das nicht einen finanziellen Verlust dar?

Hallo Rentner,

ich glaube wir reden aneinander vorbei.

Bis '91 festgestellte/heute noch laufende RENTEN für 'Ost-Flüchtlinge' mit Feststellung von FRG-Zeiten haben auch heute noch die Bewertung als FRG-Zeiten ...wenn sie nicht selbst den Anlass zur Neuberechnung gegeben haben (Überprüfung der 'alten' Rente/Neufeststellung).

Ein lediglich damals gefertigter FESTSTELLUNGSBESCHEID über die Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten (eben damals als FRG-Zeiten anerkannt/bewertet) hat - auch heute - nicht mehr wert, als diese perforierte mehrlagige Rolle in Papierform. Für Festgestellte Zeiten, die noch noch nicht in eine laufende Rente übergegangen sind, gilt das Prinzip der entgültigen Feststellung und Bewertung im Zeitpunkt des Rentenbeginns. (Fragen Sie dazu Vertriebene/Spätaussiedler, deren 'alte' Feststellungen fast um den Faktor 2 besser waren).

Die Aufwertung durch das AAÜG stellt eher eine Besserstellung für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR dar, wodurch die Entgeltpunkte für die betreffenden Jahre sogar wegen der Beitragsbemessungsgrenze gekappt werden können. Ob daher eine finanzielle Besser-/Schlechterstellung erfolgte, lässt sich nur im Detail feststellen. Aber, es ist (nur) aktuelle Rechtlage - schon morgen könnte eine neue kommen ...

Gruß

w.

PS: ...wie war das nochmal mit der Bewertung von Ausbildungszeiten? Alles schon mal festgestellt, fette Rentenpunkte dafür, und jetzt nix mehr wert - und diese Abschmelzung von Werten ist jünger als der Mauerfall und deren Folgewirkungen ...oder sind das die Folgewirkungen ? ;-)

Hallo, wenn ich mal fragen darf: warum bekommen diese o.g. Aussiedler noch FRG Zeiten, wo sie aber DDR-Übersiedlern/Flüchtlingen (vor 1991) nachträglich gestrichen wurden??? Gruß Rentner
Hallo Rentner, das ist so nicht ganz richtig. Die bis '91 festgestellten (!) Renten für Flüchtlinge aus dem Osten haben natürlich die FRG-Bewertungen behalten. Und zur Erinnerung: die neuen Bundesländer wollten per Einigungsvertrag (auch) unter die gesamtdeutsche Rentenberechnung ;-) ...was nicht zwingend eine mindere Bewertung der Arbeitszeiten bedeutet. Geändert hat sich nur die Neubewertung der Ost-Zeiten, wenn noch keine West-Rente mit diesen Zeiten gelaufen ist. Im übertragenen Sinne gilt das genauso für Spätaussiedler - die frühere volle Bewertung, ausgerichtet am Zuzugsdatum, ist weg. Es gibt nur noch die Bewertung, die bei Rentenbeginn rechtskräftig gilt ...damit hat der Gesetzgeber gezielt auf die 'niedrigern' Renten/das Einkommens-Niveau im Osten reagiert. 'Spätaussiedlerrenten' sind damit max. auf das Sozialhilfe-Niveau abgesenkt worden - was die Auslandszeiten betrifft. Gruß w.
...und warum wurden dann die damals (1988) bereits als FRG Zeiten bescheinigten Zeiten in AAÜG umgewandelt? Stellt das nicht einen finanziellen Verlust dar? Danke! Gruß Rentner
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