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Experten-Antwort

Rente für Bergleute

von petra26.06.2011 | 21:10
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,bekomme befrist.EM-Rente habe vor vielen jahren 15 volle jahre im bergbau gearbeitet,meine frage ist-macht sich das auf derzeitige rente bemerkbar? habe ich anspruch als frau auf volle EM-Rente für bergbauangestellte? was ist das für ein vergleich zu volle EM-Rente? danke für ihre antw.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rente für Bergleute

Die Rente für Bergleute wird je nach Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen als Rente wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau oder als Rente nach langjähriger Untertagebeschäftigung und Vollendung des 50. Lebensjahres gezahlt.

Rente wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (zur Zeit Vollendung des 65. Lebensjahres) haben Versicherte Anspruch auf Rente für Bergleute, wenn

· sie im Bergbau vermindert berufsfähig sind,

· in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit 3 Jahre knappschaftliche Pflichtbeitragszeiten haben und

· vor Eintritt der verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Rente nach langjähriger Untertagebeschäftigung und Vollendung des 50. Lebensjahres

Anspruch auf Rente für Bergleute haben auch Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (zur Zeit Vollendung des 65. Lebensjahres), wenn

· sie das 50. Lebensjahr vollendet haben,

· im Vergleich zu der von ihnen bisher ausgeübten knappschaftlichen Beschäftigung (Hauptberuf) eine wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht mehr ausüben und

· die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt haben.

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Versicherte erhalten diese Altersrente, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate) mit einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben. Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben, sofern nicht besondere Besitzschutzvorschriften Anwendung finden.

Die Knappschaftsausgleichsleistung (KAL)

Die KAL erhalten im Wesentlichen Versicherte, die unter Tage gearbeitet haben und nach Vollendung des 55. Lebensjahres aus einem knappschaftlichen Betrieb in der Bundesrepublik ausscheiden, sofern Sie die Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate) mit knappschaftlichen Beitragszeiten erfüllt haben.

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