Hallo Frau M. K.,
abschlagsfrei können Sie frühestens mit 64 Jahren und 8 Monaten, also am 01.05.2027, in Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen (Nur bei Vorliegen von Schwerbehinderung wäre eventuell ein früherer Rentenbeginn möglich).
Mit Abschlag von 13,2 % können sie bereits am 01.09.2015 in Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren spielt bei dieser Altersrente keine Rolle.
Sie müssen übrigens nicht bis zum Rentenbeginn arbeiten. Es reicht aus, wenn Sie die jeweils erforderliche Wartezeit irgendwann vor Rentenbeginn erfüllt haben.