Hallo Rovello,
nicht alle rentenrechtlichen Zeiten werden automatisch auch auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Auf die 45 Jahre werden u.a. Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und Anrechnungszeiten ohne Bezug von Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel während eines Schulbesuchs) nicht angerechnet.
Für weitere Erläuterungen empfehle ich Ihnen, sich mit Ihren Unterlagen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu wenden.