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Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte

von Hanni Hüsch14.05.2016 | 18:57
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Forum, hier vorab meine Daten: Ich werde im Januar 2017 63 Jahre alt (geb.1.1.1954) Z.Zt. beziehe ich eine volle EM Rente bis zum 31.12.2016. Ich hatte bis Ende 2013 eine Wartezeit von 507 Monaten erfüllt. Ende 2013 fehlten mir lt. Bescheid 33 Monate auf die Wartezeit für besonders langjährig Versicherte Die Zeit ab 2014 bis heute ist belegt durch Arbeitsentgelt, Krankheit und bis heute durch die EM Rente. Wenn ich richtig rechne, müsste ich die Wartezeit in diesem Jahr erfüllen. Kann ich dann 2017 von der EM Rente in die Rente für besonders langjährig Versicherte wechseln? Es wäre ja auch möglich, daß meine EM Rente evtl. nicht verlängert wird. Laut Bescheid kann ich am 1.1.2017 in die Rente für langjährig Versicherte wechseln? Außerdem pflege ich seit 2 Jahren meine Mutter. Wie wird die Rentenhöhe gegenüber der EM Rente ausfallen? Danke für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

von W*lfgang

RE: Rente für besonders langjährig Versicherte

Hallo Hanni Hüsch,

zunächst, ein Altersrente wird selten höher ausfallen, als die laufende EM-Rente. Die bisherigen Abschläge für die Zeiten in der EM-Rente bleiben auch in der Altersrente bestehen. Lediglich 'neue' Rentenzeiten neben oder während der bereits rentenerhöhenden Zurechnungszeit bis 60/62 Ihrer Rente könnten einen (kleinen) Mehrbetrag bringen.

Darüber können nur Probeberechnungen mit den noch laufenden Rentenzeiten/Pflegetätigkeit Aufschluss geben. Ggf. kann es sich rechnen, den Beginn der Altersrente auf die Regelaltersgrenze zu legen - wegen der möglichen Pflegetätigkeit bis dahin und entsprechendem Rentenzuwachs.

Wie gesagt, da spielen viele Faktoren in den künftigen 'Umwandlungsantrag'/den richtigen Zeitpunkt rein - und an den 45 Jahren liegt es ganz sicher nicht. Lassen Sie die DRV die verschiedenen Möglichkeiten durchrechnen, dann wissen Sie mehr.

Gruß

w.

Antwort:

Hallo Hanni Hüsch,

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

Zunächst können Sie mit 63 Jahren, also zum 01.01.2017 in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln. Die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren haben Sie ja bereits erfüllt. Der Rentenabschlag aus Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird dann in die Altersrente übernommen (außer für neue Entgeltpunkte; da ergibt sich ein Abschlag von 9,6 %). Ob sich der Wechsel lohnt, hängt vor allem davon ab, ob sich zusätzliche Entgeltpunkte ergeben. Das kann aber nur durch eine individuelle Probeberechnung festgestellt werden.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs frühestens ab dem 64. Lebensjahr und 4 Monaten, d. h. ab 01.05.2017 in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Ob Sie die im Jahr 2013 noch fehlenden 33 Wartezeitmonate zwischenzeitlich erreicht haben, müsste genau geprüft werden, denn Zeiten, in denen Sie nur die EM-Rente bezogen haben, zählen nicht. Pflegezeiten zählen nur, wenn sie Beitragszeiten sind. Vom Rentenabschlag her kann sich ein frühzeitiger Wechsel in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte günstig auswirken. Das hängt davon ab, wann Ihre EM-Rente begonnen hat. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2013 oder 2014 würde der Abschlag aus der EM-Rente zwar in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte übernommen, aber etwas reduziert. Da der Rentenabschlag bis an Ihr Lebensende erhalten bleibt, kann auch eine geringe Reduzierung des Abschlags über die Jahre hinweg viel ausmachen. Sie müssten aber gegebenenfalls die Zeit vom 01.01.2017 bis 30.04.2017 ohne Rente überbrücken, wenn Ihre EM-Rente nicht weitergewährt wird.

Die dritte Möglichkeit ist, mit dem Antrag auf Altersrente noch zu warten, insbesondere wenn Sie laufend weitere Beitragszeiten (z. B. aufgrund der Pflegetätigkeit) in der Rentenversicherung zurücklegen (siehe Antwort von W*lfgang). Diese Möglichkeit dürfte aber nur in Frage kommen, wenn Ihre EM-Rente weitergewährt wird.

Falls Sie weiterhin Beitragszeiten zurücklegen und keine EM-Rente mehr erhalten, aber Ihre Altersrente gerne noch etwas erhöhen möchten, bietet sich eine Altersrente als Teilrente (z. B. in Höhe von 2/3) als weitere Möglichkeit an. Sie können nämlich jederzeit beantragen, dass eine Altersrente nicht als Vollrente gezahlt wird. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nicht versicherungsfrei werden und die zwischenzeitlichen Beitragszeiten für die spätere Altersvollrente zählen. Gehen Sie hingegen frühzeitig in Altersvollrente, können Sie daneben keine Beitragszeiten mehr zurücklegen.

Sie sehen, die Sache ist nicht ganz einfach und es gibt vieles zu beachten. Ich empfehle Ihnen daher, sich individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten und die einzelnen Renten berechnen zu lassen, damit Sie abwägen können, welche Möglichkeit für Sie die günstigste ist. Hierzu haben Sie ja noch ein wenig Zeit. Die Entscheidung sollte aber gut überlegt werden, denn wenn Sie erst einmal eine Altersrente beziehen, können Sie nicht mehr in eine andere Rente (z. B. eine andere Altersrente) wechseln.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanni Hüsch,

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

Zunächst können Sie mit 63 Jahren, also zum 01.01.2017 in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln. Die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren haben Sie ja bereits erfüllt. Der Rentenabschlag aus Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird dann in die Altersrente übernommen (außer für neue Entgeltpunkte; da ergibt sich ein Abschlag von 9,6 %). Ob sich der Wechsel lohnt, hängt vor allem davon ab, ob sich zusätzliche Entgeltpunkte ergeben. Das kann aber nur durch eine individuelle Probeberechnung festgestellt werden.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs frühestens ab dem 64. Lebensjahr und 4 Monaten, d. h. ab 01.05.2017 in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Ob Sie die im Jahr 2013 noch fehlenden 33 Wartezeitmonate zwischenzeitlich erreicht haben, müsste genau geprüft werden, denn Zeiten, in denen Sie nur die EM-Rente bezogen haben, zählen nicht. Pflegezeiten zählen nur, wenn sie Beitragszeiten sind. Vom Rentenabschlag her kann sich ein frühzeitiger Wechsel in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte günstig auswirken. Das hängt davon ab, wann Ihre EM-Rente begonnen hat. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2013 oder 2014 würde der Abschlag aus der EM-Rente zwar in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte übernommen, aber etwas reduziert. Da der Rentenabschlag bis an Ihr Lebensende erhalten bleibt, kann auch eine geringe Reduzierung des Abschlags über die Jahre hinweg viel ausmachen. Sie müssten aber gegebenenfalls die Zeit vom 01.01.2017 bis 30.04.2017 ohne Rente überbrücken, wenn Ihre EM-Rente nicht weitergewährt wird.

Die dritte Möglichkeit ist, mit dem Antrag auf Altersrente noch zu warten, insbesondere wenn Sie laufend weitere Beitragszeiten (z. B. aufgrund der Pflegetätigkeit) in der Rentenversicherung zurücklegen (siehe Antwort von W*lfgang). Diese Möglichkeit dürfte aber nur in Frage kommen, wenn Ihre EM-Rente weitergewährt wird.

Falls Sie weiterhin Beitragszeiten zurücklegen und keine EM-Rente mehr erhalten, aber Ihre Altersrente gerne noch etwas erhöhen möchten, bietet sich eine Altersrente als Teilrente (z. B. in Höhe von 2/3) als weitere Möglichkeit an. Sie können nämlich jederzeit beantragen, dass eine Altersrente nicht als Vollrente gezahlt wird. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nicht versicherungsfrei werden und die zwischenzeitlichen Beitragszeiten für die spätere Altersvollrente zählen. Gehen Sie hingegen frühzeitig in Altersvollrente, können Sie daneben keine Beitragszeiten mehr zurücklegen.

Sie sehen, die Sache ist nicht ganz einfach und es gibt vieles zu beachten. Ich empfehle Ihnen daher, sich individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten und die einzelnen Renten berechnen zu lassen, damit Sie abwägen können, welche Möglichkeit für Sie die günstigste ist. Hierzu haben Sie ja noch ein wenig Zeit. Die Entscheidung sollte aber gut überlegt werden, denn wenn Sie erst einmal eine Altersrente beziehen, können Sie nicht mehr in eine andere Rente (z. B. eine andere Altersrente) wechseln.

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5 Antworten

W*lfgangam 14.05.2016 | 20:09
Hallo Hanni Hüsch, zunächst, ein Altersrente wird selten höher ausfallen, als die laufende EM-Rente. Die bisherigen Abschläge für die Zeiten in der EM-Rente bleiben auch in der Altersrente bestehen. Lediglich 'neue' Rentenzeiten neben oder während der bereits rentenerhöhenden Zurechnungszeit bis 60/62 Ihrer Rente könnten einen (kleinen) Mehrbetrag bringen. Darüber können nur Probeberechnungen mit den noch laufenden Rentenzeiten/Pflegetätigkeit Aufschluss geben. Ggf. kann es sich rechnen, den Beginn der Altersrente auf die Regelaltersgrenze zu legen - wegen der möglichen Pflegetätigkeit bis dahin und entsprechendem Rentenzuwachs. Wie gesagt, da spielen viele Faktoren in den künftigen 'Umwandlungsantrag'/den richtigen Zeitpunkt rein - und an den 45 Jahren liegt es ganz sicher nicht. Lassen Sie die DRV die verschiedenen Möglichkeiten durchrechnen, dann wissen Sie mehr. Gruß w.
Kacke-ottoam 15.05.2016 | 00:45
Hau sofort ab abscheulicher Forentroll Wir sind es Leid, Deine schmutzigen und beleidigenden Lieder zu hören! Spring in die Verwesergrube, wo du hingehörst du Troll, du widerwärtiger
Ludwig54am 09.12.2016 | 11:05
Hallo Experte, ist Ihnen da kein Fehler unterlaufen, und Sie meinten ab dem 63. Lebensjahr und 4 Monaten. "Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs frühestens ab dem 64. Lebensjahr und 4 Monaten, d. h. ab 01.05.2017 in Anspruch nehmen."
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